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„Leistungsfähigkeit als Optionskommune eindrucksvoll belegt“ – Jobcenter-Kommunen fordern flexiblere Rahmenbedingungen vom Bund

Meppen. Im Schulterschluss mit den 15 weiteren niedersächsischen kommunalen Jobcentern hat auch der Landkreis Emsland Forderungen gegenüber dem Bund erhoben: „Zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit und für eine erfolgreiche Integration der geflüchteten Menschen mit Bleibeperspektive bedarf es dringend flexiblerer Rahmenbedingungen, nicht nur in finanzieller Hinsicht“, betont Winter.

Wegen der sinkenden Arbeitslosenzahlen werde die finanzielle Ausstattung der Jobcenter gekürzt, der Aufwand zur Vermittlung in den Arbeitsmarkt werde aber höher, erläutert Winter. Der Landkreis Emsland weist im SGB II-Bereich, bekannt als Hartz IV, aktuell Bestwerte bei der Vermittlung von arbeitslosen Menschen in Arbeit auf. 2017 konnten 3772 Integrationen in Ausbildung und Arbeit gezählt werden, davon 75 Prozent in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Die Integrationsquote betrug 2017 bei uns 26,4 Prozent; der Durchschnitt der niedersächsischen kommunalen Träger liegt bei 24,8 Prozent. „Unsere Leistungsfähigkeit als Optionskommune haben wir damit eindrucksvoll belegt. Um dies fortzuführen brauchen wir ausreichende finanzielle Mittel“, betont Winter.

Weitere wesentliche Forderung ist die modellhaft Erprobung des so genannten „Passiv-Aktiv-Tausches“. Dabei werden mit Arbeitslosengeldzahlungen Jobs finanziert, d. h. die eingesparten SGB II-Leistungen werden zur Förderung eines Beschäftigungsverhältnisses eingesetzt. „Wir wollen aktiv verhindern, dass Menschen nur passiv Leistungen beziehen. Stattdessen setzen wir die notwendigen Anreize und Impulse für Veränderung, ermöglichen Teilhabe und verlieren dabei nicht den ganzheitlichen Blick auf die Lebenssituation der Menschen“, sagt Winter. Das Modellprojekt wurde bereits erfolgreich in Baden-Württemberg umgesetzt.

Zusätzlicher Punkt auf der Liste ist die Erprobung des sozialen Arbeitsmarktes. Dieser ist gemeinnützig, im öffentlichen Interesse und wettbewerbsneutral.

Ebenso fordert der Landrat die Verantwortung der Jobcenter für die Zuweisung in Integrations- und Sprachkurse. „Sprache ist entscheidend für die Integration“, sagt Winter. Aber die Entscheidungswege bei der zuständigen Behörde, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), seien zu langwierig. „Wir möchten in bewährter Art hier selbst Verantwortung übernehmen, denn mit dem Grundsatz, Dienstleistungen aus einer Hand anzubieten, sind wir bisher bestens gefahren“, betont Winter. Die Jobcenter verfügten bei ihrer Arbeit über einen wesentlichen Vorteil, dass sämtliche vorhandenen Leistungs- und Trägerstrukturen, die im örtlichen Raum für eine erfolgreiche Integration erforderlich sind, in einer Behörde vereint seien.

Die gesetzliche Grundlage für die so genannten „Optionskommunen“, die heute als kommunale Jobcenter bezeichnet werden, wurde im Jahr 2004 mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Grundsicherung für Arbeitssuchende – SGB II) geschaffen. Zu diesem Zeitpunkt nahmen bis zu 69 Landkreise oder kreisfreie Städte die alleinige Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitssuchende wahr. 2011 wurde diese Form der alleinigen kommunalen Trägerschaft unbefristet im Grundgesetz verankert und die Anzahl der kommunalen Jobcenter auf insgesamt 104 erhöht.

Text: Landkreis Emsloand