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Sögel- Messerstecherei: Amtsgericht Osnabrück ordnet vorläufige Unterbringung des Beschuldigten an (Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Osnabrück)

 

Sögel (ots) – Am 5. April 2018 gegen 4:00 Uhr morgens kam es in einer Wohnung in Sögel im Emsland zu einer Messerstecherei. Ein 66 Jahre alter Mann wurde lebensgefährlich durch mehrere Messerstiche verletzt. Vor Ort traf die Polizei auf den 27 Jahre alten Tatverdächtigen, der mit dem Verletzten in der Wohnung wohnt.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Osnabrück hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Osnabrück gestern gegen den 27 Jahre alten Tatverdächtigen einen vorläufigen Unterbringungsbefehl nach § 126a StPO erlassen, da nicht auszuschließen ist, dass der Tatverdächtige zum Tatzeitpunkt schuldunfähig war, denn aufgrund einer erheblichen Alkoholintoxikation zum Vorfallszeitpunkt, einer mutmaßlichen Drogenabhängigkeit und einer bestehenden schweren psychischen Erkrankung ist die Schuldfähigkeit des Beschuldigten fraglich. Der Unterbringungsbefehl erging wegen gefährlicher Körperverletzung, da möglicherweise wegen der Rettungsbemühungen des Beschuldigten ein Rücktritt vom Versuch des Totschlags vorliegt.

Der Beschuldigte befindet sich nun in einem psychiatrischen Krankenhaus. Der Gesundheitszustand des Opfers ist nach einer Notoperation stabil. Zum Verhältnis zwischen dem Tatopfer und dem mutmaßlichen Beschuldigten können zurzeit keine Angaben gemacht werden.

Die Ermittlungen der Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim dauern an.