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10.349 t weniger Restmüll in der grauen Tonne – Emsländische Haushalte nehmen neue Gebührenstruktur gut an

Meppen. Seit Januar 2022 gibt es für die emsländischen Haushalte die Möglichkeit die Restabfallbehälter nur noch bedarfsgerecht zur Leerung bereitzustellen und durch gute Abfalltrennung die Restabfallmenge gering zu halten und Gebühren zu sparen. Diese Möglichkeit haben rund 65 000 Haushalte genutzt. Sie haben ihre Abfallgebühren positiv beeinflussen können und erhalten durchschnittlich 62,49 Euro erstattet oder verrechnet. Abfallarmes Konsumverhalten und Abfalltrennung zahlen sich damit für sie aus. Insgesamt wird der Abfallwirtschaftsbetrieb rund 4 Mio. Euro an Gebührenzahler erstatten.

Bis Mitte Februar erhalten 111.299 Grundstückseigentümer im Kreisgebiet die aktuellen Abfallgebührenbescheide des Abfallwirtschaftsbetriebes Landkreis Emsland (AWB) per Post zugestellt. Diese beinhalten die Abrechnung der Abfallgebühren des Jahres 2022 sowie die festgesetzte Vorauszahlung für 2023. Als Grundlage der Abrechnung wurden die in 2022 tatsächlich in Anspruch genommenen Leerungen der Restabfalltonnen zugrunde gelegt.
Bei rund 26.400 Haushalten hat sich die Leerungsanzahl im Vergleich zu 2021 erhöht. Im Durchschnitt müssen hier 34,92 Euro nachgezahlt werden. Die Nachforderung ist mit der 1. Rate am 15. März fällig.

Während in 2021 noch 53.245 Tonnen Restmüll in emsländischen Haushalten angefallen sind, waren es in 2022 nur 42.896 Tonnen. Dieser Rückgang erklärt sich zum einen durch die Einführung der Wertstofftonne, eine bessere Nutzung der Biotonne und durch die bessere Abfalltrennung der Bürger. Die Abfallverringerung schont Ressourcen und ist aktiv gelebter Klimaschutz.

Nur sofern ein aktuelles SEPA-Mandat vorliegt, erfolgt die Erstattung zu viel gezahlter Gebühren automatisch auf das jeweils hinterlegte Kundenkonto bereits zum 15.02.2023. Sollte kein SEPA-Mandat im Kundenkonto hinterlegt sein, wird die Gutschrift mit der 1. Rate Mitte März 2023 verrechnet. Um bei der Erstattung am 15.02.23 berücksichtigt zu werden, kann noch bis zum 14.02.2023 das SEPA-Mandat hinterlegt werden. Das SEPA-Mandat kann bequem über das Online-Kundenkonto erteilt werden.

Die genauen Zahlungstermine sind im Gebührenbescheid aufgeführt. Sofern nicht am SEPA-Bankeinzugsverfahren teilgenommen wird, ist eine fristgerechte Überweisung zum jeweiligen Fälligkeitstermin auf eines der Konten des Abfallwirtschaftsbetriebes Landkreis Emsland erforderlich. Die Bankverbindung kann dem Abfallgebührenbescheid entnommen werden, als Verwendungszweck ist das Kassenzeichen anzugeben.

Im Online-Kundenportal des Abfallwirtschaftsbetriebes (www.awb-emsland.de) können alle Abfallgebührenbescheide (ab 2016) aufgerufen und bei Bedarf die Adressdaten oder Bankverbindungen angepasst werden. Das Kundenkonto kann ebenso eingesehen werden wie die Leerungsdaten der Restabfall-, Bio- und Papiertonnen.

Text: Landkreis Emsland