AktuellesHaren

25. Bundeskonferenz der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten Deutschlands mit emsländischer Beteiligung

Die 25. Bundeskonferenz der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragtentagte diesjährig in Karlsruhe stand unter dem Motto „VerfassungsauftragGleichstellung“. Mit den Gleichstellungsbeauftragten Annegret Schepers (Haren),Elisabeth Mecklenburg (Meppen), Mechthild Kümmling, Samtgemeine Freren, Marlies Kohne (Landkreis Emsland), Angelika Roelofs (Lingen) undAnja Milewski, Stadt Nordhorn (v.l.n.r.)  nahmen daran auch Vertreterinnen aus dem Landkreis Emsland und der Grafschaft Bentheim teil.

Themen der zweitägigen Konferenz waren unter anderem die politische Unterrepräsentanz von Frauen in Parlamenten und Gemeindevertretungen, aber auch in kommunalen Führungspositionen. Darüber hinaus sind es zumeist Frauen, die in erheblichem Umfang unbezahlte Sorgearbeit leisten, d.h. Haushalts- und Pflegearbeit, und deshalb zumeist keiner Vollzeittätigkeit nachgehen. Dies führt dazu, dass bereits heute 58 Prozent aller Menschen, die als Altersrentner Grundsicherung nach dem SGB XII erhalten, weiblich sind. Fast einem Drittel der alleinstehenden Frauen drohe bis zum Jahr 2036 die Altersarmut. Auch geringere Entlohnung für gleiche Arbeit und veränderte Lebensbiografien tragen hierzu bei.

Nach Ansicht der Teilnehmerinnen seien das Belege dafür, dass der vor 24 Jahren in Art. 3 Absatz 2 des Grundgesetzes verankerte verfassungsrechtliche Gleichstellungsauftrag in vielen Punkten noch nicht erreicht sei. Sie forderten eine konsequente Gleichstellungspolitik auf allen staatlichen Ebenen. „Frauen können alles, wenn sie die nötige Unterstützung haben. Das ist eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Eine kommunale Aufgabe, eine Aufgabe der Länder und des Bundes“, sagte auch Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey, zur Eröffnung der Bundeskonferenz.

Mit einer einstimmig gefassten Erklärung an die Bundesregierung fordern die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten den Verfassungsauftrag u.a. mittels eines ressortübergreifenden Aktionsplanes und anderer bundespolitischer Maßnahmen zu begegnen, die finanzielle Absicherung von Frauenhäusern und Beratungsstellen sicherzustellen und die steuerliche Benachteiligung allein Erziehender zu beenden.

Text und Foto: Stadt Haren