26 zum Teil hochgiftige Exoten beschlagnahmt
Bochum / Essen (ots) – Kräfte des Zollfahndungsamtes Essen, unter Sachleitung
der Staatsanwaltschaft Bochum, stellten mit Unterstützung der Unteren
Naturschutzbehörde Bochum, des Veterinäramtes Bochum sowie des Landesamtes für
Natur und Umwelt und Verbraucherschutz NRW, am 30.01.2025 insgesamt 26 exotische
Reptilien verschiedener Arten, darunter 20 hochgiftige Schlangen, in Bochum
sicher.
Das Zollfahndungsamt Essen ermittelt seit August 2024 im Auftrag der
Staatsanwaltschaft Bochum gegen einen 40-jährigen Bochumer wegen des Verdachtes
des Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz und das Gifttiergesetz. Der
Beschuldigte steht im Verdacht artgeschützte und giftige Schlangen, Frösche und
Echsen ohne die entsprechenden Genehmigungen eingeführt, verkauft und gehalten
zu haben.
Am 30.01.2025 durchsuchten die Fahnder des Zollfahndungsamtes Essen mit
Unterstützung der Experten die Wohnanschrift des Beschuldigten in Bochum. In dem
Appartement stellten die Zollfahnder insgesamt 26 Reptilien fest. Die Experten
vom Landesamt für Natur und Umwelt und Verbraucherschutz und von der Unteren
Naturschutzbehörde Bochum begutachteten und kategorisierten die Exoten. Dabei
wurden 20 hochgiftige Schlangen, darunter Puffottern, Terciopelo-Lanzenottern,
Grubenottern, Grüne Bambusotter festgestellt. Weiter wurden zwei artgeschützte
Baumsteigerfrösche und drei Hundskopfboas gefunden, sowie ein Gecko.
„Eine fragwürdige Sammelleidenschaft auf Kosten des Wohles der Tiere und unserer
gefährdeten Tierwelt“, meint Heike Sennewald, Pressesprecherin des
Zollfahndungsamtes Essen.
Unterstützt wurden die Einsatzkräfte auch durch Profis einer
Reptilienauffangstation, die das Handling, den Transport und die weitere
Unterbringung der zum Teil hochgiftigen Exoten übernahmen.
Der 40-jährige Bochumer konnte weder entsprechende legale Herkunfts- und
Einfuhrnachweise vorlegen, noch hätte er die Giftschlangen nach dem
Gifttiergesetz überhaupt anschaffen, bzw. halten dürfen. Darüber hinaus waren
die Haltungsbedingungen aller 26 Tiere tierschutzwidrig. Daher wurden alle 26
Exoten beschlagnahmt und durch das Landesamt für Natur und Umwelt und
Verbraucherschutz die Haltung der Gifttiere untersagt und durch das Veterinäramt
Bochum ein generelles Tierhalteverbot ausgesprochen.
Die Ermittlungen des Zollfahndungsamtes Essen im Auftrag der Staatsanwaltschaft
Bochum dauern an.
Zusatzinfo:
Weltweit sind inzwischen etwa 6.600 Tier- und 34.600 Pflanzenarten im Bestand,
sowie daraus gewonnene Erzeugnisse, geschützt. Täglich sterben weltweit bis zu
150 Tier- und Pflanzenarten aus. Eine legale Ein- und Ausfuhr ist grundsätzlich
nur mit gültigen Artenschutzgenehmigungen der zuständigen Naturschutzbehörden
möglich. Neben dem Handel ist auch bei „Reisemitbringseln“ aus dem Urlaub
Vorsicht geboten! Internetkäufer und Reisende sollten sich vor dem Kauf oder der
Reise über die entsprechenden Vorschriften auf www.zoll.de oder
www.artenschutz-online.de informieren.
Text und Foto: Zoll Essen
