2G Plus im Emsbad
Meppen. Im Emsbad gilt ab Mittwoch, 1. Dezember, 2G Plus. Hintergrund ist die vom Landkreis Emsland auf der Grundlage der aktuellen Niedersächsischen Corona-Verordnung erlassene Allgemeinverfügung ab dem 1. Dezember, mit der die regionale Warnstufe 2 festgestellt wird. In der Warnstufe 2 wird vorrangig die 2G-Plus-Regel (geimpft, genesen plus zusätzlich negativen Testnachweis) den Alltag bestimmen.
Badegäste ab 18 Jahren müssen dann zusätzlich zu ihrem Impf- oder Genesenen-Nachweis ein negatives Corona-Testergebnis vorweisen. Im Falle eines PoC-Antigentests (sogenannte Schnelltests) darf dieses nicht älter als 24 Stunden, im Falle eines PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden sein. Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre sind von der Regelung aktuell noch ausgenommen.
Im Innenbereich müssen FFP2-Masken getragen werden. Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht befreit. Für unter 14-jährige reicht eine Stoffmaske. Die Maskenpflicht gilt vom Eingang bis einschließlich im Umkleidebereich.
Text: Stadt Meppen