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2G-Regelung bei städtischen Veranstaltungen

Lingen. Die Stadt Lingen führt ab Montag (4. Oktober) die 2G-Regel für eigene Veranstaltungen in städtischen Kultureinrichtungen ein. Zugang zu Eigenveranstaltungen in der EmslandArena, in den Emslandhallen, im Theater an der Wilhelmshöhe sowie im Kulturzentrum Alter Schlachthof haben dann nur noch Personen, die geimpft oder genesen sind. Sie müssen einen entsprechenden Nachweis vorzeigen. „Das kulturelle Leben in unserer Stadt kann damit wieder weitestgehend normal und unkompliziert stattfinden“, erklärt Oberbürgermeister Dieter Krone. Im Rahmen der 2G-Regelung kann auf Corona-Maßnahmen wie die Maskenpflicht und das Einhalten von Mindestabständen verzichtet werden. Ebenso können die Kultureinrichtungen wieder voll ausgelastet werden. Ausgenommen von der 2G-Regel sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können. Diese Personengruppe (Ü18) muss in diesem Fall einen Testnachweis mitbringen.

Mit der freiwilligen Einführung der 2G-Regel greift die Stadt Lingen eine Option der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen auf. Das Land beruft sich darin darauf, dass sich Geimpfte und genesene Personen – anders als Ungeimpfte – nachweislich nur in sehr wenigen Fällen infizieren und sie geben das Virus auch nur sehr selten weiter. Insofern biete eine 2G-Regel einen hohen Schutzstandard.

Text: Stadt Lingen