3G und FFP2-Maskenpflicht in der Stadtverwaltung
Papenburg. Ab sofort gilt für alle Besucher*innen des Rathauses einschließlich der Außenstellen die 3G und FFP2-Maskenpflicht. Die Änderung der Nds. Corona-Verordnung sieht für alle Kund*innen im gesamten Einzelhandel ab Dienstag, dem 21. Dezember 2021, die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske vor.
Zum Schutz der Besucher*innen sowie der Mitarbeiter*innen wird diese Regelung auch für Behördengänge in der Stadtverwaltung übernommen.
Text: Stadt Papenburg