75.000 Euro zusätzlich für die Jugendarbeit in der Grafschaft Bentheim

Für Maßnahmen der Jugendpflege und des Jugendschutzes stehen im Landkreis Grafschaft Bentheim ab 2023 jährlich 75.000 Euro mehr zur Verfügung. Die Erhöhung der Zuschüsse wurde kürzlich im Kreistag beschlossen und gilt rückwirkend zum Jahresanfang. Landrat Uwe Fietzek begrüßte die Richtlinienänderung: „Auch in der Jugendarbeit sind Folgen der Pandemie und der damit verbundenen Lockdowns erkennbar. Nun gilt es, das Engagement für Kinder und Jugendliche zu stärken. Die allgemeinen Preissteigerungen dürfen nicht zulasten der Jugendarbeit gehen“.

Abgezeichnet hatte sich eine finanzielle Mehrbelastung infolge der Inflation und ein rückläufiger Trend von qualifizierten Jugendleiter*innen. Vor diesem Hintergrund hatte die SPD-Kreistagsfraktion Ende 2022 die Änderung der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen in Jugendpflege und Jugendschutz beantragt. Am folgenden Diskussionsprozess beteiligten sich der Landkreis und die Gemeinden als Fördermittelgeber sowie Akteure aus Vereinen, Verbänden und der gemeindlichen Jugendpflege. Das Ziel: Wertschätzung der Jugendarbeit, Stärkung des ehrenamtlichen Engagements und finanzielle Unterstützung zur Teilnahme an Freizeitmaßnahmen. Der entsprechende Beschluss zur Änderung der Richtlinie konnte im Kreistag herbeigeführt werden.

Für die zusätzlichen Haushaltsmittel in Höhe von 75.000 Euro kommen Landkreis und die Gemeinden zu gleichen Teilen auf (je 37.500 Euro). Hiervon fließen 50.000 Euro in die Verbesserung von Freizeitmaßnahmen. Die übrigen 25.000 Euro stehen für die Aus- und Fortbildung von Jugendleiterinnen zur Verfügung. Angedacht ist, dass auch Jugendfreizeiten mit einer Übernachtung sowie längere Freizeiten bis zu einer Dauer von 21 Tagen gefördert werden. Um außerdem die entstehenden Kosten bei An- und Abreisetagen tragen und qualifizierte Jugendarbeit leisten zu können, werden An- und Abreisetage vollwertig in die Förderung einbezogen. Die finanzielle Entlastung soll dazu beitragen, Freizeiten und weitere Angebote der Jugendarbeit für alle Kinder und Jugendliche zu öffnen, unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern. In Bezug auf die Aus- und Fortbildung von Jugendleiterinnen soll die Richtlinienänderung eine Attraktivierung der ehrenamtlichen und hauptamtlichen Jugendarbeit bewirken. Hierzu wurden die Zuschüsse zur Teilnahme an Grundlehrgängen und Fortbildungen zum Erhalt der Jugendleitercard (Juleica) erhöht.

„Mit den zusätzlichen Mitteln steht nun im aktuellen Haushaltsjahr eine beachtliche Summe von 384.000 Euro für Maßnahmen der Jugendpflege bereit. Mit dieser Unterstützung liegen wir als Landkreis weit vorne“, bewertet Kreisrätin und zuständige Dezernentin Gunda Gülker-Alsmeier die Neuerung. Sie setzt auf eine gesteigerte Attraktivität von Qualifizierungsangeboten sowie eine Stärkung der Jugendarbeit in den Vereinen und Verbänden.

Die Änderungen der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen in Jugendpflege und Jugendschutz können im Kreistagsinformationssystem eingesehen werden. Hier ist sowohl der Antrag der SPD-Kreistagsfraktion als auch eine Statistik der Inhaber*innen von Jugendleitercards zu finden: https://zukunft.grafschaft-bentheim.de/grafschaft/buergerservice-kreishaus-politik/politik.php

Weitere Informationen zum Thema Jugendpflege und Jugendleitercard stehen unter Eingabe der jeweiligen Suchbegriffe auf der Homepage des Landkreises Grafschaft Bentheim zur Verfügung: www.grafschaft-bentheim.de.

Text: Landkreis Grafschaft Bentheim