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8.800 Puten werden heute getötet: Geflügelpest-Ausbruch in einem Putenbetrieb

Landkreis Cloppenburg. In der Gemeinde Garrel wurde ein weiterer Ausbruch der hochpathogenen aviären Influenza mit dem Erreger H5N1 in einem Putenbetrieb nachgewiesen. Den Ausbruch hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) amtlich bestätigt. Der Bestand mit 8.800 dreizehn Wochen alten Puten wird heute (21. Oktober) tierschutzgerecht getötet und im Anschluss geräumt.

Somit sind im Landkreis Cloppenburg seit dem 15. Oktober zwei Ausbruchsbetriebe mit insgesamt 28.900 Puten betroffen.

Der Landkreis Cloppenburg hat eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Festlegung einer Sperrzone zum Schutz gegen die aviäre Influenza erlassen. Um den Nutzgeflügelbestand mit dem positiven Virusnachweis werden ab Mittwoch (22. Oktober 2025, 0.00 Uhr) als Sperrzone eine Schutzzone und eine Überwachungszone festgelegt. Als Schutzzone wird das Gebiet um den Seuchenbestand in der Gemeinde Garrel mit einem Radius von drei Kilometern festgelegt. Die Schutzzone betrifft im Landkreis Cloppenburg Gebiete in den Gemeinden Garrel und Bösel. Um die Schutzzone wird mit einem Radius von zehn Kilometern um den Seuchenbestand eine Überwachungszone festgelegt. Die Überwachungszone betrifft im Landkreis Cloppenburg Gebiete in den Gemeinden Bösel, Emstek und Garrel sowie der Stadt Cloppenburg.

Der aktuelle Ausbruch der hochpathogenen aviären Influenza wurde aufgrund klinischer Untersuchungen und amtlicher Probenahmen festgestellt.

Der Landkreis Cloppenburg hat in der Sperrzone (Schutzzone und Überwachungszone) die Aufstallungspflicht angeordnet. Tierhaltende Betriebe haben alle gehaltenen Vögel (Aves) von freilebenden Vögeln abzusondern. Gehaltene Vögel sind mit Ausnahme von Tauben in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss. Die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art ist verboten.

In der gesamten Sperrzone (Schutzzone und Überwachungszone) ist die Teilausstallung untersagt.

Des Weiteren hat der Landkreis Cloppenburg eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Anordnung eines Verbots der Wiedereinstallung zum Schutz gegen die aviäre Influenza erlassen. Um den Nutzgeflügelbestand mit dem positiven Virusnachweis wird ab Donnerstag (23. Oktober 2025, 0.00 Uhr) ein Gebiet festgelegt, in dem Geflügelbestände, im Falle leerstehender Gebäude oder Einrichtungen zur Haltung von Vögeln oder nach einer Entfernung des Geflügels aus dem jeweiligen Bestand oder der jeweiligen Vogelhaltung, frühestens 30 Tage nach Inkrafttreten dieser Allgemeinverfügung wiederbelegt werden dürfen. Das Wiedereinstallungsverbotsgebiet umfasst die Gemeinden Bösel und Garrel sowie die Stadt Friesoythe.