CORONAGrafschaft Bentheim

Ab Donnerstag entfällt in der Grafschaft die Testpflicht im Einzelhandel

Der Landkreis Grafschaft Bentheim hat am Dienstag die Unterschreitung des Schwellenwertes von 50 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen festgestellt. Damit fällt ab Donnerstag, den 27. Mai, die Testpflicht im Einzelhandel weg. Kunden müssen dann keinen Test mehr für das Einkaufen vorweisen. „Das ist eine weitere Lockerung angesichts der guten Entwicklung im Landkreis“, erklärt Landrat Uwe Fietzek. „Ich rate aber, freiwillig weiterhin von der Möglichkeit des kostenlosen Schnelltests Gebrauch zu machen. So können wir Infektionen früh erkennen und die Übertragung eindämmen.“

Weitere Lockerungen gerade auch für die Schulen sind vom Land ab Montag, 31. Mai, vorgesehen. Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 50 bleiben, wird wieder Präsenzunterricht in voller Klassenstärke („Szenario A“) möglich. Auch die Kindertageseinrichtungen machen dann einen großen Schritt hin zur Normalität: In den Kitas kann ein Regelbetrieb unter Beachtung von Hygieneanforderungen durchgeführt werden („Kita- Szenario A“).

Text: Landkreis Grafschaft Bentheim