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Ab heute Abend – nächtliche Ausgangssperre im Emsland

Emsland. Inzidenzen zum Teil jenseits der 200er-Marke (Dienstag jedoch 196,7 – Mittwoch 198,2) und immer wieder neu auftretende positive Testergebnisse. Dieses sind die Hauptgründe, warum der Landkreis Emsland eine Ausgangssperre angeordnet hat, die heute, am Mittwoch, den 31. März 2021 in Kraft tritt.

Grundlage ist die „Niedersächsische Corona Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2“ in der Fassung, die am 29. März 2021 in Kraft getreten ist. Konkret tritt hier der dritte Teil der Verordnung – hier § 18 in den Vordergrund.

Aufgrund dieser Grundlage hat der Landkreis ab heute, den 31. März 2021 die sogenannte nächtliche Ausgangssperre beschlossen. Insbesondere weist der Landkreis darauf hin, dass

Eine Ausnahme von der Ausgangsbeschränkung besteht bei Vorliegen eines triftigen Grundes, insbesondere bei einer notwendigen medizinischen, psychosozialen oder veterinärmedizinischen Behandlung, der Wahrnehmung einer beruflichen Tätigkeit, für den Besuch von Gottesdiensten und ähnlichen religiösen Veranstaltungen oder den Besuch naher Angehöriger, wenn diese von Behinderung betroffen oder pflegebedürftig sind.

Text: Landkreis Emsland in der Pressemitteilung vom 29.03.2021

Verstöße gegen diese Ausgangsbeschränkungen werden laut dem Landkreis als Ordnungswidrigkeit gehandhabt. Strafen in der Höhe von bis zu 25000 € sind hier möglich. Es findet generell im Rahmen dieser Ordnungswidrigkeit ein Anhörungsverfahren und eine Einzelfallentscheidung statt (laut Landkreis Emsland). Wichtig hierbei zu wissen ist zudem, dass man um 21.00 Uhr dort ist, wo man auch bis um 5.00 Uhr bleibt. Die Wege hin und zurück zählen NICHT als Ausnahme oder genehmigt. Nach 21.00 Uhr sollte keiner mehr unterwegs sein. Hin und Rückweg müssen beendet sein.

Daher appelliert natürlich auch der Landkreis Emsland an alle Emsländerinnen und Emsländer, diese Ausgangsbeschränkung in der Zeit von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr einzuhalten.

Weiterhin wird auch die Kundenanzahl im Einzelhandel neu geregelt.

Der Publikumsverkehr wird in der Form begrenzt, dass sich lediglich ein Kunde pro 20 qm Verkaufsfläche aufhalten darf. Bei einer Verkaufsfläche über 800 qm gilt für den darüberhinausgehenden Teil ein Kunde pro 40 qm Verkaufsfläche.

Landkreis Emsland in der Pressemitteilung vom 29.03.2021

Somit wird man vor allem auch in größeren Discountern merken, dass in den Geschäften weniger Kunden sein werden. Ansammlungen vor den Geschäften sollten vermieden werden. Nach Auskunft einzelner Einzelhändler und Discounter wird die Anzahl der Kunden im Geschäft durch die Einkaufswagen begrenzt. Jeder Kunde sollte weiterhin einen Einkaufswagen mit in das Geschäft nehmen. Wenn somit außerhalb des Geschäftes keine Einkaufswagen mehr stehen, so ist ein betreten des Geschäftes nicht erlaubt. Daher bitten die Einzelhändler auch weiterhin, dass jeder (auch bei Familien jedes Familienmitglied) einen Einkaufswagen mit in das Geschäft nimmt.

Als zusätzliche Regelung wird im Emsland mit aufgenommen, dass jeder haushaltsfremder Mitfahrer und jede haushaltsfremde Mitfahrerin in einem Auto eine Maske zu tragen hat. In der Vergangenheit sind immer wieder Fahrzeuge mit mehren Haushalten aufgefallen. Hier handelte es sich nicht nur um dienstliche Fahrten, sondern auch um private Fahrten von Mitgliedern zweier Haushalte. Nun ist es so geregelt, dass generell eine Maske getragen werden muss, wenn ein haushaltsfremder Mitfahrer oder eine haushaltsfremde Mitfahrerin sich im Wagen befindet. Natürlich spricht man hier von einer medizinischen- oder FFP2 Maske. Zuwiderhandlungen werden im Einzelfall betrachtet und auch nach einer Anhörung entschieden. Strafen können auch hier im mehrstelligen Euro Bereich liegen.

Die Regelungen treten, wie bereits erwähnt, am 31. März 2021 in Kraft und sind bis auf weiteres gültig.

Ausführliche Informationen auch hier in der Pressemitteilung vom Landkreis Emsland