CORONAGrafschaft Bentheim

Ab kommender Woche besteht Testpflicht für Erntehelfer

Ab Montag, den 24. Mai müssen landwirtschaftliche Betriebe ihre Erntehelferinnen und Erntehelfer mindestens zweimal pro Woche auf Covid-19 testen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat der Landkreis Grafschaft Bentheim jetzt auf Weisung des Landes erlassen. Erfahrungen der vergangenen Wochen wie in einem Spargelbetrieb im Landkreis Diepholz haben gezeigt, dass es im Bereich der Saisonarbeitskräfte zu größeren Infektionsgeschehen kommen kann. Durch die Unterbringung in Sammelunterkünften und mangelnde Abstände bei der Arbeit werden solche Ausbrüche leider begünstigt. Ziel der nun vorgeschriebenen regelmäßigen Testungen ist es, eine Ausbreitung von Covid-19 so früh wie möglich zu erkennen und zu stoppen.

Die Allgemeinverfügung, die bis einschließlich 30. Juni 2021 gilt, sieht vor, dass

– nur noch Personen beschäftigt werden dürfen, die einmal bei ihrer Ankunft und dann mindestens zweimal wöchentlich negativ getestet wurden,

– die Testungen mit einem PCR-Test oder einem Antigen-Test durchgeführt werden. Verwendete Antigen-Tests müssen in der Liste des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte aufgeführt sein,

– Selbsttests nur unter Aufsicht einer geschulten Person des Betriebes vorgenommen werden dürfen,

– die Betriebe verpflichtet sind, die Dokumentation über die Testungen für mindestens einen Monat vorhalten.

Natürlich sind die Meldepflichten im Infektionsschutzgesetz, auch bei positiven Antigentests, einzuhalten. Ausgenommen von der Testpflicht sind genesene oder vollständig geimpfte Personen. Die Kosten für die Testungen muss der Betriebsinhaber tragen. 

Die Allgemeinverfügung mit allen Details findet sich unter www.grafschaft-bentheim.de/coronavirus.

Text: Landkreis Grafschaft Bentheim