CORONAGrafschaft Bentheim

Ab Samstag nächtliche Ausgangsbeschränkungen in der Grafschaft Bentheim

Ausgangsbeschränkung und Distanzunterricht für Klassen 1 bis 3

Ab Samstag, 24. April 2021, gilt im gesamten Kreisgebiet eine nächtliche Ausgangsbeschränkung von 22 bis 5 Uhr morgens. Zwischen 22 und 24 Uhr bleibt die „im Freien stattfindende körperliche Bewegung alleine“ erlaubt, also zum Beispiel Joggen/Spaziergänge ohne Begleitung. Ausgenommen sind der Weg von und zur Arbeit, medizinische Notfälle oder andere gewichtige Gründe – wie beispielsweise die Versorgung von Tieren.

Die seit heute gültige bundeseinheitliche Regelung des Infektionsschutzgesetzes gibt vor, dass für Landkreise, die an drei aufeinanderfolgenden Tagen über dem Inzidenzwert von 100 liegen, eine kreisweite Ausgangsbeschränkung gilt. Diese Regelung wird erst aufgehoben, wenn der Inzidenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt.

„Ab Montag müssen ebenfalls die Klassen 1 bis 3 der Grund- und Förderschulen in den  Distanzunterricht wechseln.  Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens können wir bereits heute einschätzen, dass die Grafschaft am morgigen Tag zum dritten Mal über der Inzidenz von 165 liegen wird. Durch die Änderungen im Infektionsschutzgesetz ist dann auch für die Grundschulen ein Szenarienwechsel vorgeschrieben“, so Erster Kreisrat Dr. Michael Kiehl.

Die Klassen 4 der Grundschulen, Abschlussklassen, Förderschulen mit Schwerpunkt geistige Entwicklung (Vechtetalschule) sowie Tagungsbildungsstätten bleiben unabhängig von der Inzidenz im Szenario B. Die Notbetreuung wird weiterhin gewährleistet.

Darüber hinaus gibt es Anpassungen in den folgenden Bereichen:

  • Kontaktbeschränkungen:

Es darf sich ein Haushalt weiterhin nur noch mit einer weiteren Person treffen. Erforderliche Begleitpersonen werden aber nicht eingerechnet. Zuzüglich der Kinder bis einschließlich 14 Jahren.

  • Einrichtungen:

Für den Publikumsverkehr und Besuche werden Einrichtungen des Kultur- und Freizeitangebotes geschlossen (Theater, Opernhäuser, Konzerthäuser, Kulturzentren, Museen, Ausstellungen, Galerien, Kinos etc.). Geöffnet bleiben zoologischen und botanischen Gärten oder Autokinos. Hier besteht nun die Pflicht zur Vorlage eines negativen Testergebnisses, das nicht älter als 24 Stunden ist (Ausnahme: Personen die 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben).

  • Einzelhandel:

Der Einzelhandel muss bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 schließen. Ausgenommen sind die Geschäfte des täglichen Bedarfs. Unabhängig von der Inzidenz ist weiterhin das Abholen bestellter Waren („Click & Collect“) möglich. Bis zu einer Inzidenz von 150 ist auch das Einkaufen unter der Voraussetzung eines negativen Corona- Tests und Terminbuchung („Click & Meet“) möglich.

Text: Landkreis Grafschaft Bentheim