CORONAGrafschaft Bentheim

Ab Sonntag gilt im Landkreis Grafschaft Bentheim die 3G-Regel in weiteren Bereichen

Der Landkreis Grafschaft Bentheim stellt am heutigen Freitag eine Überschreitung der Corona-Inzidenz von mehr als 50 Neuinfizierten pro 100.000 Einwohner an fünf aufeinander folgenden Werktagen fest. Der heutige Inzidenzwert liegt bei 74,0.

Diese Überschreitung hat zur Folge, dass ab Sonntag, dem 29. August, § 8 der Niedersächsischen Corona-Verordnung greift. Hiernach weitet sich die 3G-Regel auf weitere Bereiche aus. Wer beispielsweise an Veranstaltungen mit mehr als 25 Personen teilnehmen, in einem Hotel übernachten, in einem Restaurant essen, einen Friseursalon oder ein Fitnessstudio besuchen möchte, muss getestet, vollständig geimpft oder genesen sein.

Ein Nachweis über eine vollständige Impfung, Genesung oder Testung muss von der/dem Veranstalter oder der/des Betreibers/in eingefordert werden. Ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren und Schüler/-innen, die im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden.

Der Landkreis beobachtet weiterhin das Infektionsgeschehen. Eine Aufhebung dieser Regelungen erfolgt, wenn der Landkreis die Unterschreitung des Inzidenzwertes „Neuinfizierte“ von 50 an fünf aufeinander folgenden Werktagen feststellt.