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Abstandsgebot: Kontrollen auch an Himmelfahrt – Bürgermeister Knurbein bittet um Einhaltung der Kontaktbeschränkungen

Abstandsgebot: Kontrollen auch an HimmelfahrtBürgermeister Knurbein bittet um Einhaltung der Kontaktbeschränkungen

Meppen.

„Corona ist nicht vorbei. Wir befinden uns noch immer mitten in der Eindämmung des Coronavirus. Daher müssen auch an Christi Himmelfahrt  die aktuellen Kontaktbeschränkungen eingehalten werden. Das gilt vor allem für den einzuhaltenden Mindestabstand von 1,50 Metern“, erklärte Bürgermeister Helmut Knurbein. „Picknicken oder Grillen in größeren Gruppen in freier Natur ist auch an Christi Himmelfahrt nicht erlaubt, lediglich Treffen mit den Angehörigen zweier verschiedener Hausstände sind zulässig.“

„Verhalten Sie sich bitte so, dass Sie weder sich noch andere gefährden“, appelliert Bürgermeister Knurbein an die Meppenerinnen und Meppener. Die Polizei wird an Himmelfahrt verstärkt Kontrollen durchführen. Bei Verstößen gegen die bestehenden Regelungen aufgrund des Coronavirus drohen empfindliche Bußgelder. So kann ein Verstoß gegen das Abstandsgebot mit einem Bußgeld bis zu 150 Euro oder die Bildung von Gruppen mit einem Bußgeld bis zu 400 Euro pro Person geahndet werden. „Bitte halten Sie sich an die Regeln. Feiern Sie Himmelfahrt fröhlich, aber vorsichtig und mit Abstand. So bleiben Sie und wir alle gesund“, ergänzt Knurbein.

Text: Stadt Meppen