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Aktuell: Mineralöl- und Flüssiggastransporte – Niedersachsen erlässt Ausnahmeregelung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot

Das Niedersächsische Verkehrsministerium hat eine Ausnahmeregelung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot erlassen, um Mineralöl- und Flüssiggastransporte zu beschleunigen.

Verkehrsminister Dr. Bernd Althusmann: „Zusätzliche Kohlelieferungen für Kohlekraftwerke haben die Transportsituation von Energieträgern ebenso verschärft wie die knappen Binnenschiffkapazitäten, die sich durch die Niedrigwasserphase des Rheins ergeben haben. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die Versorgungssicherheit unseres Landes ist es unsere Pflicht, Öl- und Gaslieferungen an allen Wochentagen zu ermöglichen.“

Hintergrund: Die Ausnahmegenehmigung gilt bis 30. April 2023, und zwar für gewerbliche Beförderungen aller Arten von Mineralöl (Heizöl/Diesel/Kerosin/Benzin) sowie Flüssiggas (Butan/Propan).

Text: Pressestelle Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung