CORONAGrafschaft Bentheim

Allgemeinverfügung: FFP2-Maskenpflicht bei Versammlungen im Landkreis Grafschaft Bentheim

Mit einer Allgemeinverfügung ordnet der Landkreis Grafschaft Bentheim ab Mittwoch, 5. Januar 2022, eine FFP2-Maskenpflicht bei Versammlungen und Demonstrationen an. Sie gilt für alle Versammlungen unter freiem Himmel.

In der Allgemeinverfügung wird festgelegt, dass Teilnehmende einer Versammlung, die im Kreisgebiet stattfindet, eine FFP2-Maske zu tragen und einen ausreichenden Abstand zueinander einzuhalten haben. Der Landkreis Grafschaft Bentheim hat das Vorgehen sowohl mit der Stadt Nordhorn als auch mit dem Polizeikommissariat Nordhorn abgestimmt. Anlass für die neue Regelung sind zahlreiche nicht angezeigte Versammlungen, die in den vergangenen Wochen in vielen Städten in Deutschland und auch im Landkreis Grafschaft Bentheim stattgefunden haben. Hierbei wurden oftmals keine ausreichenden Corona-Schutzmaßnahmen getroffen, gar wurde teilweise aktiv gegen die Maßnahmen verstoßen. Daraufhin hatte das Niedersächsische Innenministerium die Kommunen aufgefordert, den örtlichen Infektionsschutz bei Versammlungen durch Allgemeinverfügungen sicherzustellen. Letztere dienen dazu, die Teilnehmenden sowie die übrige Bevölkerung vor einer Infektion mit dem Coronavirus zu schützen und das Gesundheitssystem zu entlasten. Gleichzeitig schaffen die klaren Regeln eine Handlungsgrundlage für Polizei und Ordnungskräfte, um gegen eventuelles Fehlverhalten einzelner Versammlungsteilnehmender vorzugehen.

Grundsätzlich muss eine Versammlung mindestens 48 Stunden vor ihrer Bekanntgabe beim Ordnungsamt der Stadt, beziehungsweise bei kreisweiten Versammlungen bei der Versammlungsbehörde des Landkreises angezeigt werden. Dann wird mit den Veranstaltenden besprochen, welche Corona-Schutzmaßnahmen gemäß der Coronaverordnung des Landes zu treffen sind. Diese mit der Versammlungsfreiheit einhergehenden Pflichten tragen neben der Vermeidung von Corona-Infektionen auch dazu bei, den Schutz der Demonstrierenden sowie der Bürgerinnen und Bürger gemeinsam mit der Polizei sicherzustellen. Der Landkreis Grafschaft Bentheim weist darauf hin, dass die Veranstaltenden und die Teilnehmenden auch bei nicht angezeigten Versammlungen Corona-Schutzmaßnahmen ergreifen müssen.

Die Allgemeinverfügung des Landkreis Grafschaft Bentheim ist unter www.grafschaft-bentheim.de veröffentlicht.

Anmerkung der Redaktion: Hier nun die Allgemeinverfügung, wie sie im veröffentlicht wurde. Die Bilder kann man anklicken und dann bitte „in Originalgröße ansehen“ anklicken – dann ist auch ein vergrößertes Lesen möglich.

Text übermittelt durch den Landkreis Grafschaft Bentheim