CORONAGrafschaft Bentheim

Allgemeinverfügung zur Ausnahme der täglichen Testpflicht für Grenzpendler wird verlängert

Der Landkreis Grafschaft Bentheim verlängert seine bestehende Allgemeinverfügung vom 6. April 2021 zur Regelung von Ausnahmen von den täglichen Testpflichten für Grenzpendler/Grenzgänger bis Ende Juni. Weiterhin geregelt bleiben damit Erleichterungen von der täglichen Testpflicht, für Personen die ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und die zwingend notwendig

  • zur Berufsausübung, zum Studium oder zur Ausbildung,
  • für regelmäßige Besuche von Verwandten ersten Grades, des Ehegatten, Lebenspartners oder Kindes aufgrund eines geteilten Sorgerechts
  • oder für Einsatzaufgaben im Katastrophenschutz (insbesondere der Feuerwehr, des Rettungsdienstes, Technischer Hilfsdienste oder der Polizei)

aus einem Hochinzidenzgebiet einreisen.

Diese Personengruppen müssen bei mindestens zwei Einreisen aus einem Hochinzidenzgebiet pro Woche wöchentlich zwei Nachweise über einen negativen Coronatest vorlegen. Wenn nur an zwei aufeinanderfolgenden Tagen eingereist wird, genügt ein negativer Test. Entsprechende Nachweise sind mitzuführen. Sollte kein negatives Schnelltest-Ergebnis vorgelegt werden können, besteht die Verpflichtung einer unverzüglichen Corona-Testung nach der Einreise.

Die Allgemeinverfügung ist bis zum 30. Juni 2021 gültig.

Text: Landkreis Grafschaft Bentheim