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Alltagsmaskenpflicht ab dem 27. April 2020 – Infos aus der Niedersächsischen Staatskanzlei

Nach Auffassung der Landesregierungen von Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland ist unter Beachtung regionaler Besonderheiten ein möglichst geschlossenes Vorgehen der staatlichen Ebenen im Umgang mit der Corona-Virus-Pandemie von zentraler Bedeutung für die Akzeptanz politischer Entscheidungen. Im Sinne eines gemeinsamen Vorgehens haben sich die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz sowie die Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen sowie dem Saarland darauf verständigt, ab dem 27. April 2020 die bisherige dringende Empfehlung, im ÖPNV und beim Einkaufen eine Mund-Nasen-Bedeckung beziehungsweise eine sogenannte Alltagsmaske zu tragen, in eine Pflicht zu überführen. Bürgerinnen und Bürgern sowie Handelsunternehmen wird mit dem Inkrafttreten ab Montag die nötige Zeit gegeben, um sich auf die neuen Regelungen vorzubereiten. Bis dahin gilt weiter die dringende Bitte an die Bürgerinnen und Bürger, im öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkauf im Einzelhandel Mund und Nase zu bedecken.

Hierzu Ministerpräsident Stephan Weil: „Auch in Sachen Alltagsmasken ist ein gemeinsames Vorgehen möglichst aller Länder sinnvoll. Niedersachsen hat sich gemeinsam mit anderen Ländern entschieden, ab Montag Mund-Nasen-Bedeckungen im ÖPNV und beim Einkauf vorzuschreiben. Wir unterstützen damit auch zukünftige Lockerungen, die zu einer weiteren Belebung führen können. Entscheidend bleibt aber: der Infektionsschutz durch Alltagsmasken ist sinnvoll, damit andere Menschen nicht angesteckt werden können. Ich bitte aber alle Bürgerinnen und Bürger, nicht zu hohe Erwartungen an Mund-Nasen-Bedeckungen zu knüpfen. Am wichtigsten ist und bleibt eine strikte Einhaltung von Abstandsregeln und Hygienevorschriften.“

Quelle: https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/der_ministerprasident/aktuelles/ministerprasident-stephan-weil-zum-coronavirus-186204.html

(Beitrag vom 22. April 2020)