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Anklage wegen Mordes nach Brandlegung im Franziskus-Hospital in Georgsmarienhütte

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat Anklage wegen Mordes in Tateinheit mit Brandstiftung mit Todesfolge gegen einen 56-jährigen Mann aus Georgsmarienhütte zum Landgericht Osnabrück erhoben.

Der Angeschuldigte soll sich laut Anklageschrift am Tattag, den 03.08.2018, selbst als Patient im Franziskus-Hospital befunden haben, wo er gemeinsam mit dem späteren Opfer, einem 78-jährigen Mann aus Bad Rothenfelde, auf einem Zimmer stationär untergebracht war. Aus Verärgerung über seinen Bettnachbarn soll er dem überraschten und daher wehrlosen Opfer zunächst die Bettdecke über den Kopf gezogen und diese im Anschluss mit Brandbeschleuniger getränkt haben. Nachdem er die Bettdecke in der Absicht in Brand gesetzt haben soll, seinen Bettnachbarn zu töten, soll er das Opfer, welches aufgrund einer Erkrankung nahezu be¬wegungs¬unfähig gewesen sei, allein im Zimmer zurückgelassen und versucht haben, das Krankenhaus mit einem Taxi zu verlassen. Das Opfer verstarb an den Folgen der Brandlegung.

Die umgehend alarmierten Feuerwehrkräfte konnten eine weitere Ausbreitung der Flammen und eine gesundheitliche Gefährdung weiterer Patienten und Krankenhausmitarbeiter verhindern. Eine entsprechende Gefährdung soll der Angeschuldigte jedoch nach der Anklage ebenfalls zumindest billigend in Kauf genommen haben.

Der Angeschuldigte konnte noch am Tattag festgenommen werden und befindet sich aufgrund eines durch die Staatsanwaltschaft beantragten Unterbringungsbefehls des Amtsgerichts Osnabrück in einer psychiatrischen Klinik. Er hat sich gegenüber den Strafverfolgungsbehörden bislang nicht zu der Tat geäußert.

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Osnabrück muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Osnabrück