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Anleinpflicht: Wo Hunde im Lingener Stadtgebiet an die Leine müssen – Brut- und Setzzeit beginnt bald

Lingen. Bei milden Frühlingstemperaturen und Sonnenschein zieht es viele Hundehalter mit ihren Vierbeinern nach draußen. „In bestimmten Bereichen unseres Stadtgebietes gilt allerdings eine generelle Anleinpflicht“, weist Katrin Möllenkamp, Fachbereichsleiterin Bürgerservice, Recht und Ordnung, hin. Hundehalter sollten daher darauf achten, ihre Hunde insbesondere in der Fußgängerzone anzuleinen. Auch in Naherholungsgebieten – wie am Telgenkampsee, am Dieksee, auf dem Leinpfad entlang des Kanals, im Emsauenpark oder im Brunnenpark – müssen Hunde angeleint werden. Gleiches gilt für Hunde bei größeren Menschenansammlungen, zum Beispiel bei Volksfesten, Märkten oder Straßenumzügen sowie in der Nähe von Spielplätzen, Sportanlagen, Kindergärten und Schulen. Außerhalb der genannten Flächen sollte ein nicht angeleinter Hund auf jeden Fall immer unter Aufsicht geführt werden, so dass beispielsweise keine Menschen oder andere Tiere angesprungen oder angegriffen werden können. Spielplätze, Sportanlagen, Kindergärten und Schulen dürfen Hundehalter ohnehin nicht mit ihren Hunden betreten.

Anleinpflicht: Wo Hunde im Lingener Stadtgebiet an die Leine müssen - Brut- und Setzzeit beginnt bald Foto: Stadt Lingen
Anleinpflicht: Wo Hunde im Lingener Stadtgebiet an die Leine müssen – Brut- und Setzzeit beginnt bald Foto: Stadt Lingen

In wenigen Wochen beginnt zudem die sogenannte Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit. Im Zeitraum vom 1. April bis zum 15. Juli müssen Hundehalter ihre Hunde auch in Lingen in Waldgebieten sowie der übrigen freien Landschaft an der Leine führen. „Auf diese Weise soll wildlebenden Tieren ermöglicht werden, in Ruhe zu brüten und ihren Nachwuchs ohne Gefährdungen aufziehen zu können“, erklärt Möllenkamp den Hintergrund und bittet alle Hundehalter um besondere Rücksichtnahme. Geregelt wird diese besondere Schutzzeit in Paragraph 33 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung. Ausgenommen von der Regelung sind Hunde, die zur Jagdausübung, als Rettungs- oder Blindenführhunde sowie von der Polizei eingesetzt werden. Wer sich nicht an die Leinenpflicht hält, muss mit einer Geldbuße rechnen.

„Ob mit oder ohne Leine: Für jeden Hundehalter gilt übrigens auch, die Häufchen ihrer Vierbeiner von Gehwegen und Grünanlagen zu entfernen. Ohne diese Tretminen können wir alle das schöne Wetter bei einem Spaziergang genießen“, so Katrin Möllenkamp abschließend.

Text und Foto: Stadt Lingen