Anliegerpflichten zum Reinigungs- und Winterdienst
Lingen. Mit Beginn der kalten Jahreszeit möchte die Stadt Lingen (Ems) alle Anliegerinnen und Anlieger der Stadt auf ihre Reinigungspflichten und die Durchführung des Winterdienstes hinweisen. Gemäß der Straßenreinigungsverordnung sind alle Anlieger verpflichtet, ihre Gehwege und die angrenzenden Straßenbereiche von Laub, Unkraut und anderen Verschmutzungen zu befreien. Im Winter gilt zusätzlich die Verpflichtung zur Schneeräumung und Eisbeseitigung.
Konkret bedeutet dies:
- Reinigungspflicht: Regelmäßige Reinigung der Gehwege und Straßenbereiche von Laub, Unkraut und anderen Verschmutzungen.
- Winterdienst: Schneeräumung und Streuung bei Eisglätte werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr. Bei Bedarf ist eine Wiederholung bis 22 Uhr erforderlich.
- Zuständigkeitsbereich: Die genaue räumliche Ausdehnung der Reinigungspflicht ist in der Straßenreinigungsverordnung festgelegt.
Warum ist das wichtig?
- Sicherheit: Saubere und schnee- bzw. eisfreie Gehwege und Straßen tragen wesentlich zur Verkehrssicherheit bei.
- Umwelt: Eine regelmäßige Reinigung schützt die Umwelt und trägt zu einem attraktiven Stadtbild bei.
Die Stadt Lingen bittet alle Anliegerinnen und Anlieger, ihren Verpflichtungen nachzukommen und so zur Sicherheit und Sauberkeit beizutragen.
Text: Stadt Lingen