Antragsstellung zur Kulturförderung der Stadt Nordhorn für 2025 startet
Nordhorn. Bis zum 1. November 2024 können bei der Stadt Nordhorn Anträge zur kommunalen Kulturförderung für das Jahr 2025 gestellt werden.
Für das Jahr 2025 können wieder Zuschüsse im Rahmen der kommunalen Kulturförderung der Stadt Nordhorn beantragt werden.
Zuschussanträge für Veranstaltungen, Projekte und Maßnahmen im Jahr 2025 sind bis spätestens zum 01. November 2024 an das Kulturreferat der Stadt Nordhorn zu richten. Später eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt. Die Richtlinien sowie Antragsformulare können beim Kulturreferat der Stadt Nordhorn, Frau Meyer (Telefon 878-111), ab sofort angefordert oder im Internet auf den Seiten der Stadt Nordhorn abgerufen werden. (https://www.nordhorn.de/kultur-freizeit/kommunale-kulturfoerderung/)
Sinn und Zweck der kommunalen Kulturförderung ist die Schaffung eines attraktiven, vielseitigen, abwechslungsreichen und kreativen Kulturangebotes durch Veranstaltungen, Projekte und Maßnahmen, die von Vereinen, kulturellen Gruppen, Initiativen oder Einzelpersonen öffentlich in der Stadt Nordhorn durchgeführt werden.
Insbesondere finden dabei kulturelle Angebote Berücksichtigung, die z.B. kulturelle Beziehungen zwischen den Partnerstädten und der niederländischen Grenzgemeinde Dinkelland fördern, sich um die kulturelle Verständigung mit ausländischen Bevölkerungsgruppen bemühen, den Beitrag zur Verständigung von Alt und Jung leisten, die Frauenkultur fördern oder sich auf künstlerischer Ebene mit den Überlebensfragen unserer Zeit auseinandersetzen. Weitere, als besonders förderungswürdig angesehene Bereiche, können den Richtlinien zur kommunalen Kulturförderung der Stadt Nordhorn entnommen werden.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die damit verbundenen Kosten nicht aus Eigenmitteln, Eintrittsgeldern, Verkaufserlösen, Drittmitteln oder ähnlichem gedeckt werden können. Ab Eingang des Antrages beim Kulturreferat können die Antragsteller*innen im Zusammenhang mit dem Projekt Maßnahmen beginnen, die ihn zu Zahlungen oder bestimmten Leistungen verpflichten. Einer besonderen Genehmigung durch das Kulturreferat bedarf es nicht.
Nicht berücksichtigt werden können CD-Produktionen, Buchprojekte (außer Heimatchroniken), Projekte mit rein politischem Hintergrund, Karnevalsprojekte, vereinsinterne und gruppeninterne Feste, Brauchtumsfeste (z. B. Schützenfest, Kloatscheeten usw.), Projekte zur Erwachsenenbildung und rein kirchliche Veranstaltungen (kirchliche Veranstaltungen ohne Beteiligung Dritter).
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die kommunale Kulturförderung eine freiwillige Leistung der Stadt Nordhorn ist, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Eine Antragstellung löst somit noch keinen Anspruch auf Förderung aus. Eine Entscheidung über gestellte Anträge kann erst erfolgen, wenn der Rat der Stadt Nordhorn im Zuge seiner Haushaltsberatungen für das Jahr 2025 entsprechende Fördermittel zur Verfügung gestellt hat. Dies sollte bei der Projekt- und Veranstaltungsplanung berücksichtigt werden.
Einen vorläufigen Bewilligungsbescheid ohne Rechtsanspruch erhalten die ausgewählten Antragsteller*innen voraussichtlich bis Mitte Februar 2025.
Text: Stadt Nordhorn
