Arbeitsgruppentreffen Eissporthalle – aktuelle Informationen
Nordhorn. In den letzten Wochen gab und gibt es immer wieder Informationen über verschiedene Ansichten die es im Bezug auf die Eissporthalle gibt. Diese Positionen wurden auch bei der letzten Sportausschusssitzung deutlich gemacht. Daher wurde beschlossen, dass es am 07. Juni 2022 ein Arbeitsgruppentreffen Eissporthalle geben sollte.
Schon in der letzten Sportausschusssitzung wurde durch die Verwaltung klar und deutlich Stellung zu einem Neubau bezogen. Auch wurde dadurch klar, dass die Verwaltung in Bezug auf die Eissporthalle eine gewisse Transparenz der Entscheidungen und Planungen anstrebt. Diese Transparenz scheint nun weiter vorangekommen zu sein, denn es wurde ein Protokoll des Arbeitsgruppentreffens Eissporthalle am 07. Juni 2022 erstellt, so dass jeder Einblicke in so ein Treffen haben kann. In diesem Protokoll werden Positionen noch einmal dargelegt und auch Diskussionen angestoßen.
Natürlich möchten auch wir die Berichterstattung weiterhin transparent halten und veröffentlichen dieses Protokoll ungekürzt und unzensiert.
„Protokoll des Arbeitsgruppentreffens Eissporthalle am 07.06.2022
Die Sitzung wurde eröffnet mit einführenden Worten zur aktuellen Ausgangslage. Die Verwaltungsposition wurde erläutert sowie die Vor- und Gegenüberstellung der 3 Varianten (standard- und optimierte Sanierung sowie Neubau). Da alle drei Varianten nicht dem Wort-laut der Fragestellung aus dem Bürgerbegehren entsprechen, wurde im MI (Kommunalaufsicht) ein Gespräch hinsichtlich der möglichen Auslegung des Bürgerentscheides geführt. Im Innenministerium habe man die Auffassung vertreten, dass der Begriff der Sanierung weit auszulegen sei und auch einen Ersatzneubau einschließen könne. Der Kern des Bürgerwillens sei es, den Eissport in der Grafschaft zu erhalten.
Unter Berücksichtigung der Zuschauerentwicklung bei Eishockeyspielen der vergangenen Jahre sei die Verwaltung zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Zuschauerkapazität von bis zu 1.500 zukünftig ausreichend sein werde. Aufgrund der deutliche höheren Attraktivität, den geringsten Betriebskosten sowie der längeren Nutzungsdauer und der besten Möglichkeit, regenerative Energien einzusetzen, sei auf Seiten der Verwaltung die Entscheidung gefallen, einen Neubau vorzuschlagen. Der Vertreter der Bürgerinitiative bezweifelt, ob ein Neubau durch den Wortlaut des Bürgerentscheides gedeckt wäre.
Es wird ausgeführt, dass die Variante 1 von der Verwaltung als unverändert in der Kubatur dargestellt worden sei. Hier wird hinterfragt, wo denn die zusätzlich einzubauende Lüftungsanlage Platz finden werde. MMG stellt dar, dass diese Anlage in der Variante 1 z.B. durch eine Aufstockung vorhandener Gebäudeteile oder durch einen Anbau an der östlichen Stirnseite zu realisieren sei. Eine wesentliche Veränderung der Kubatur werde dadurch – anders als in Variante 3 – nicht vorgenommen.
Von einzelnen Teilnehmern werden die absoluten Werte zum Energieverbrauch in der Planungsstudie angezweifelt, weil diese deutlich über den bisherigen Verbräuchen beim Betrieb der Eissporthalle liegen. Hierzu wird durch MMG ausgeführt, dass einerseits die neu zu installierende Lüftungsanlage hohe Verbräuche verursache und darüber hinaus erforderlich sei, die Temperatur z.B. im Zuschauerbereich nach den heutigen Standards bei 12 Grad zu halten. Auch sei – entsprechend der Vorgaben der Arbeitsgruppe – von einem ausgeweiteten Betreib der Eissporthalle für 7 Monate ausgegangen worden.
Letztlich sei für die weiteren Schritte nur der Vergleich unter den Varianten relevant. Hier habe man 2.100 Vollbetriebsstunden angenommen. Dies sei in allen geplanten Varianten gleich und man sehe, dass Verbräuche und dementsprechend die Kosten bei der Neubauvariante am geringsten seien.
Aus technischer Sicht wird erläutert, dass idealerweise drei Lüftungskreisläufe (Eisfläche, Zuschauerbereich, Umkleiden) zum Einsatz kommen, die vom Grundsatz her 24 Stunden laufen müssen und je nach Nutzungsintensität gesteuert werden.
Intensiv werden die Möglichkeiten des Einsatzes regenerativer Energien diskutiert. Lt. MMG ist dies in jeder Variante erforderlich und auch möglich. Bei einer Sanierung könne die Konstruktion der Dachfläche so verändert werden, dass sie für den Einsatz von Photovoltaik geeignet sei. Ein Neubau böte die Möglichkeit, ein ganzheitliches Energiekonzept aus einem Guss zu entwickeln. So könne für einen effektiven das Gebäude entsprechend ausgerichtet und die Konstruktion der Dachfläche möglichst effektiv angepasst werden. Auch könne bei einem Neubau durch Bauteilaktivierung z.B. der Bodenfläche ein hohes Maß des Energiebedarfes gedeckt werden.
Es müsse natürlich in allen Varianten darauf geachtet werden, dass die technischen Anlagen optimal ineinandergreifen, um hoher Verbräuche zu vermeiden (z.B. Wärmerückgewinnung).
Daten zur Ermittlung sog. grauer Energien bzw. zum ökologischen Fußabdruck unter Einbeziehung eines möglichen Abrisses der Halle können bis zu angestrebten Entscheidung An-fang Juli nicht verlässlich ermittelt werden. Die Ermittlung dieser Daten würde zudem weitere Kosten verursachen. Verwaltungsseitig wird der Mehrwert dieser Daten für die jetzt zu treffenden Entscheidung als nachrangig eingestuft.
Zu den aktuellen und zukünftigen Zuschauerkapazitäten wird auf Nachfragen erläutert, dass die Eissporthalle in den 70er Jahren für eine Kapazität von 2.312 Sitzplätzen genehmigt worden sei. Es habe hier jedoch in der Bauausführung Veränderungen gegeben, z.B. durch die Umwandlung von Sitz- in Stehplätze. Die Halle könne aktuell 2.700 Zuschauer aufnehmen. Der Neubau sei mit einer Kapazität von 1.500 Zuschauer geplant.
Hinsichtlich der Zuschauerkapazitäten wird von Seiten des Eishockeyvereins Wert darauf gelegt, dass auch ein zukünftiger höherklassige Spielbetrieb ermöglicht wird. Man sei der Auffassung, dass die vorhandene Zuschauerkapazität beibehalten werden solle. Dies sei insbesondere erforderlich um mögliche Länderspiele in Nordhorn auszurichten.
Nach den vorliegenden Richtlinien der DEL2 vom 06.09.2019 erfüllt eine Zuschauerkapazität von 1.500 Sitzplätzen die Vorgabe für Spielstätten. Ein Spielbetrieb bis zur 2. Liga wäre da-mit möglich. Ein Aufstieg bis in die 2. Liga werde vom Eishockeyverein nicht angestrebt. Man habe das Ziel, in einigen Jahren wieder in der Oberliga zu spielen.
Es wird festgestellt, dass eine reduzierte Zuschauerkapazität von 1.500 Plätzen voraussichtlich der Veranstaltung zukünftiger Länderspiele entgegenstehen wird. Es wir aber angeregt, sich alternativ um Meisterschaften im Eislaufbereich oder Juniorenländerspiele zu bemühen. Von mehreren AG-Teilnehmern wird bezweifelt, ob die Möglichkeit, etwa alle 10 Jahre ein Länderspiel nach Nordhorn zu holen, das Vorhalten von ansonsten ungenutzten Zuschauer-plätzen einschließlich der damit verbundenen höheren Betriebskosten rechtfertigt.
Für den Eislauf Club sei eine geringere Zuschauerkapazität durchaus akzeptabel. Bei der hier geplanten Zuschauerkapazität eines Neubaus seien zukünftig sogar höherklassige Wettkämpfe bis hin zur Durchführung von Deutschen Meisterschaften denkbar.
Zur baurechtlichen Genehmigungsfähigkeit der Varianten wird ausgeführt, dass für jede Variante ein Bauantrag und somit eine Baugenehmigung erforderlich ist. Planungsrechtlich gebe es in keiner Variante Bedenken, da der Standort im Bebauungsplan für Eissport ausgewiesen sei. Bauordnungsrechtlich werde unter Beteiligung von Fachbehörden geprüft. Dabei würde auch die z.Z. diskutierten Themen Brandschutz und Immissionsschutz behandelt. Einen Bauantrag bezüglich der Eissporthalle würde die Stadt Nordhorn mit Priorität behandeln. Eine zeitliche Verzögerung durch eine Bauantragsprüfung werde nicht entstehen (varianten-unabhängig), da sich die Fachplaner parallel mit Detailentwürfen und Ausschreibungsvorbereitungen befassen könnten.
Ein Fachgutachten zur Kostenschätzung der Sanierung der Eissporthalle wäre auch ohne ein Bürgerbegehren notwendig gewesen. Jetzt müsse zusätzlich geprüft und interpretiert werden, welche Variante dem Willen des Bürgerentscheids am ehesten entspreche.
Da es sich bei der Eissporthalle um eine Versammlungsstätte handelt, sei zwingend auf die Umsetzung von aktuellen rechtlichen Erfordernissen, insbesondere Brandschutz, zu achten. Hinsichtlich des Brandschutzes wird darauf verwiesen, dass die vorliegende Planungsstudie ein extern erstelltes Brandschutzkonzept beinhalte, das durch ein renommiertes Büro erstellt wurde. Insoweit gebe es hier wenig Anlass die Genehmigungsfähigkeit in dieser Hinsicht in Frage zu stellen.
Hinsichtlich der Emissionen der Halle seien voraussichtlich Lärmentwicklungen zu Zu- und Abgangsverkehr und durch technische Anlagen relevant. Bisher habe die außenliegende Kälteanlage Emissionen verursacht, die bei einer Sanierung oder einem Neubau abgestellt würden. Weiterhin werden bei Neubau oder Sanierung auf eine ausreichende Dämmung und technisch ausgereifter Anlagen eingesetzt. Bei Beibehaltung oder Reduzierung der Zuschauerkapazität sei auch von keiner Steigerung der verkehrliche Belastung auszugehen.
Zu möglichen Klagen gegen eine Baugenehmigung wird dargestellt, dass Klagen natürlich gegen jede Variante möglich seien, wenn sich jemand durch die Realisierung in seinen Rechten verletzt sehe. Klagen würden wohl erfolglos sein, wenn die gesetzlich vorgeschrie-benen Grenzwerte zum Beispiel hinsichtlich des Lärmschutzes eingehalten würden. Die Einhaltung dieser Werte werde bereits im Baugenehmigungsverfahren geprüft. Klagegründe seien somit nicht erkennbar. Das Umfeld der Sportparks profitiere vielmehr von der Existenz von Freizeitanlagen. Es wird angeregt, im Vorfeld Gespräche mit den Betroffenen, zum Bei-spiel den Ferienhausbetreibern, zu führen. Es wurde die Befürchtung geäußert, dass die Hemmschwelle einer Klage bei einem Neubau möglicherweise geringer sei, da die jetzige Halle gefühlt schon immer dagewesen sei.
Um den geäußerten Bedenken zu begegnen, dass ein schneller Abriss der vorhandenen Halle unwiederbringliche Fakten schaffe, wird angeboten, solange auf einen Abriss zu verzichten, bis alle Planungen und Beschlüsse zur Realisierung eines Neubaus abgeschlossen wären. Die Abrisskosten wurden von einer Fachfirma vor Ort ermittelt worden. Das Ammoniak wurde bereits 2017 fachgerecht entsorgt.
Der KreisSportBund weist darauf hin, dass man bereits im Jahre 2015 eine Entwicklungsplanung und eine Analyse der Nutzergruppen hätte durchführen müssen. Man müsse sich die grundsätzliche Frage stellen, ob es sich bei der Eissporthalle um eine Sporthalle oder um eine Freizeithalle handele. Der Kreissportbund und viele Vereine, mit denen man gesprochen habe, sähen die Halle eindeutig als Freizeithalle an. Angesichts der derzeitigen Lage (Klima, Energiesicherheit) sei es nicht hat verantwortbar, die Halle für die Durchführung von Länderspielen zu dimensionieren. Falls es zu einem Neubau komme, sollten Kinder und Jugendliche an den Planungen beteiligt werden. Zudem müsse sich der zukünftige Betreiber mit Konzepten für eine Sommernutzung befassen.
Zur Nachfrage hinsichtlich der konkreten Finanzierung einer Sanierung oder eines Neubaus wird geantwortet, dass dies auch von der Art der Realisierung des Vorhabens abhängig sei, weil die Belastung einzelner Haushaltsjahre hier differieren könne. Konkrete Aussagen, welche Auswirkungen eine Realisierung auf die jährlichen Haushaltsberatungen und zukünftige Projekte in anderen Bereichen haben, seien noch nicht möglich. Es werde aber nicht dazu führen, dass z.B. jede weitere Sportförderung eingestellt würde.“
Anwesend bei diesem Gespräch waren sechs Vertreter und Vertreterinnen der Kreisverwaltung, ein Vertreter der IPG, ein Vertreter der SPD, ein Vertreter DIE GRÜNEN, ein Vertreter der CDU, ein Vertreter der FDP, ein Vertreter der Stadt Nordhorn, ein Vertreter des Kreissportbund, ein Vertreter der GEE, eine Vertreterin des Eislauf Club Nordhorn, ein Vertreter des Eishockey Club Nordhorn, ein Vertreter der Bürgerinitiative und digital zugeschaltet ein Vertreter des Planungsbüro Möller-Meyer Gotha (MMG)