Auch auf Nordhorner Wochenmärkten gilt die „Maskenpflicht“
Stadt Nordhorn erinnert Bürger*innen an das Einhalten der Hygiene-und Abstandsregelungen auch beim Einkauf auf den Märkten
Nordhorn. Seit dem 27. April 2020 gilt in Niedersachen das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen als Pflicht beim Einkaufen. Von der neuen Regelung der Landesregierung sind auch die Wochenmärkte betroffen. Mit einer Mund-Nasen-Bedeckung ist dabei nicht nur eine Maske gemeint: Zulässig sind auch Schals, Tücher, Schlauchschal oder ähnliches. Geeignet sind auch die sogenannten „Alltagsmasken“, also selbst hergestellte oder gekaufte Masken aus Baumwolle oder anderem gut abdeckenden Material. Eine aktuelle Liste gewerblicher Anbieter*innen für Mund-Nase-Bedeckungen findet man auch auf https://www.nordhorn.de/nordhornsorgtundhilft. Besucher*innen von Wochenmärkten müssen zudem auf die Einhaltung der 1,5-Meter-Mindestabstände zu anderen Besucher*innen achten.
Beide rechtlichen Vorgaben gelten jeweils für das gesamte Wochenmarktgelände während der bekannten Marktzeiten am Mittwoch und Sonnabend in der Innenstadt zwischen ZOB und der Alten Kirche am Markt sowie am Donnerstag auf dem Blankeplatz.
Text: Stadt Nordhorn