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Aufstallungspflicht endet voraussichtlich diesen Monat – Landkreis Emsland leitet Aufhebungsuntersuchungen nach Pfingsten ein

Meppen. Das Aufstallungsgebot für Geflügel im Landkreis Emsland wird voraussichtlich Ende des Monats Mai aufgehoben. Der letzte Ausbruch der Aviären Influenza in einer Putenhaltung im Landkreis Emsland und eine in diesem Zusammenhang erlassene Allgemeinverfügung zur Festlegung von Restriktionsgebieten datiert vom 12. Mai. Die präventive Schutzmaßnahme der Aufstallung soll daher noch bis Monatsende aufrechterhalten werden.

Tritt 21 Tage nach der Reinigung eines betroffenen Betriebs kein neuer Fall auf, kann der Sperrbezirk aufgehoben werden. Das Gebiet wird dann Teil des Beobachtungsgebietes, das frühestens nach 30 Tagen aufgehoben werden kann. Nach Pfingsten wird der Landkreis Emsland die dafür notwendigen Untersuchungen einleiten. Im Beobachtungsgebiet bleibt die Aufstallungspflicht weiterhin bestehen. Für das restliche Kreisgebiet kann die Aufstallungsanordnung von Geflügel aber mit Ablauf des Monats aufgehoben werden. Das dort bislang aufgestallte Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) kann dann wieder draußen gehalten werden.