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Aufstallungspflicht gilt ab Sonntag – Vorbeugende Maßnahme zum Schutz der hiesigen Nutztierbestände

Meppen. Ab Sonntag, 14. November, gilt die Aufstallungspflicht im Landkreis Emsland. Die Kreisverwaltung hat eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der sie anordnet, sämtliches gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) einzustallen.

Anlass für diese vorbeugende Maßnahme ist eine Risikobewertung, die die niedersächsischen Küstenlandkreise und Landkreise mit hoher Geflügeldichte wegen der aktuellen Entwicklung vorgenommen haben. Wegen des Geflügelpestgeschehens im Landkreis Cloppenburg – es gibt einen Ausbruch mit dem hochpathogenen Aviären Influenza Virus (H5N1) in der Stadt Friesoythe – in der unmittelbaren Nähe zum Landkreis Emsland wurde hier beschlossen, die Aufstallung für alle Geflügel haltenden Betriebe, auch Hobbyhaltungen, im Landkreis Emsland anzuordnen. Zeitgleich wird auch der Landkreis Grafschaft Bentheim entsprechend verfahren. Weiterhin beabsichtigen die Landkreise Ammerland, Oldenburg, Vechta sowie die küstennahen Kreise die Aufstallung anzuordnen. Der Landkreis Cloppenburg hat eine Aufstallungspflicht bereits verfügt.

Seit Mitte Oktober gibt es zudem in Deutschland vermehrt Funde von infizierten Wildvögeln in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Bayern und Mecklenburg-Vorpommern. Hinzu kommen Ausbrüche in den benachbarten Niederlanden.

Der Landkreis Emsland verfügt über eine hohe Geflügeldichte und ist gleichzeitig als Wildvogeldurchzugs- und Rastgebiet für wildlebende Watt- und Wasservögel besonders gefährdet. Im Landkreis Emsland werden zurzeit etwa 35 Millionen Stück Geflügel gehalten. Unter Berücksichtigung dieser Faktoren stuft der Landkreis Emsland das Risiko einer Einschleppung von hochpathogener Aviära Influenza in die hiesigen Geflügelbestände, insbesondere bei Freilandhaltung, als hoch ein. Die Risikobewertung wird fortlaufend neu geprüft. Das Ergebnis der Bewertung bildet die Grundlage dafür, wie lange die Anordnung gilt.

Bei der Aviären Influenza handelt es sich um eine ansteckende und anzeigepflichtige Viruser-krankung des Geflügels und anderer Vogelarten, die hohe Tierverluste und damit große wirtschaftliche Schäden zur Folge haben kann. Die Vogelgrippe war zuletzt 2021 im Landkreis Emsland ausgebrochen.

Text: Landkreis Emsland