Ausbruch der Vogelgrippe bestätigt – Tierseuchen-Logistikzentrum in Betrieb
Der Vogelgrippe-Verdachtsfall in der Grafschaft Bentheim hat sich bestätigt. Seit Freitagnachmittag (14. November 2025) liegt der amtliche Befund des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) vor: Im Labor wurde die akute und hochansteckende Form der Geflügelpest nachgewiesen. Konkret handelt es sich um die hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) vom Subtyp H5N1. Betroffen von dem Ausbruch der Vogelgrippe ist ein Legehennenbetrieb in der Gemeinde Wietmarschen. Der Betrieb hält rund 353.000 Legehennen in neun Stallungen. Hinzu kommt ein weiterer Stall mit rund 83.000 Junghennen.
Nachgewiesen wurde die Vogelgrippe in einem der Ställe. Das Veterinäramt des Landkreises hatte alle Stallungen beprobt und die Tiere klinisch untersucht – die weiteren Probennahmen sind laut FLI negativ. Was dieses Ergebnis nun für die Tiere des Bestandes bedeutet, ist zurzeit noch unklar. Konkret geht es um die Frage, ob – wie bei einem Tierseuchenfall üblich – tatsächlich alle Tiere des betroffenen Betriebes tierschutzgerecht getötet werden müssen. „Wir haben dazu eine Risikobewertung durchgeführt und suchen in enger Abstimmung mit dem Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium nach einer Lösung, um möglichst viele Tiere am Leben halten zu können. Eine Option ist, dass nur die Tiere des betroffenen Stalls und die der beiden benachbarten Ställe getötet werden. Das würde bedeuten, dass rund 240.000 Legehennen des Betriebes weiterleben könnten“, erklärt Kreisveterinär Dr. Hermann Kramer. Bezüglich dieses möglichen Vorgehens steht der Landkreis weiterhin in engem Austausch mit dem Ministerium sowie mit der Task Force Tierseuchen des LAVES, der Gesellschaft für Seuchenvorsorge und der Niedersächsischen Tierseuchenkasse.
Rund 2,5 Millionen Tiere und etwa 280 Betriebe von Maßnahmen in Restriktionszonen betroffen
Eine kreisweite Stallpflicht für alle gewerblichen und privaten Haltungen mit mehr als 50 Tieren gilt in der Grafschaft Bentheim bereits seit 30. Oktober 2025. Zur Bekämpfung der hochansteckenden Virus-Infektion werden nun zusätzlich rund um den Ausbruchsbetrieb eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern eingerichtet. Die Überwachungszone umfasst nicht nur Teile der Niedergrafschaft und von Nordhorn, sondern reicht bis in den Nachbarlandkreis Emsland hinein. Im Radius von zehn Kilometern um den betroffenen Betrieb befinden sich knapp 280 gemeldete Geflügelhaltungen mit zusammen rund 2,5 Millionen Tieren. Die tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landkreises Grafschaft Bentheimwww.grafschaft-bentheim.de eingestellt und tritt am Samstag, 15. November 2025, in Kraft. Da auch im benachbarten Landkreis Emsland die Vogelgrippe ausgebrochen ist, reichen derzeit weitere Überwachungszonen in die Grafschaft hinein. Auch diese Allgemeinverfügungen sind online abrufbar.
Innerhalb der beiden Zonen gelten strenge Seuchenbekämpfungsmaßnahmen, um einer Verbreitung des Virus und damit verbundenen wirtschaftlichen Schäden vorzubeugen. So ist u.a. die Teilausstallung von Geflügel in beiden Zonen untersagt. In der Schutzzone und der Überwachungszone ist zudem jeglicher Transport von lebendem Geflügel, Eiern und weiteren Erzeugnissen verboten. Die besondere Beachtung von umfangreichen Desinfektions- und Hygienemaßnahmen wurde ebenfalls angeordnet. Kreisveterinär Kramer appelliert an die Geflügelhalterinnen und -halter, die Biosicherheitsmaßnahmen auf den Betrieben unbedingt einzuhalten. Wer Auffälligkeiten bemerkt – beispielsweise eine verminderte Futter- und Wasseraufnahme der Tiere, vermehrte Todesfälle im Tierbestand oder andere klinische Symptome – sollte umgehend das Veterinäramt des Landkreises informieren.
Tierseuchen-Logistikzentrum in Betrieb
Das gemeinsame Tierseuchen-Logistikzentrum der Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim in Nordhorn-Klausheide hat am Freitag (14. November 2025) seinen Betrieb aufgenommen. Dort werden die tierärztlichen Untersuchungsteams mit Material ausgerüstet, Proben entgegengenommen sowie Ausrüstung und Fahrzeuge gereinigt und dekontaminiert. Diese Aufgabe übernehmen erneut Ehrenamtliche des Ortsverbands Nordhorn des Technischen Hilfswerks mit einer eigens eingerichteten Dekontaminationsanlage.
