Bärlauch-Saison beginnt bald: Das gilt es beim Sammeln in der Grafschaft Bentheim zu beachten
Die Bärlauch-Saison steht in den Startlöchern. Das Wildkraut ist als beliebte Kochzutat gefragt und wird gerne in der Natur gepflückt. Beim Sammeln ist jedoch besondere Aufmerksamkeit geboten und nicht überall darf gepflückt werden, teilt der Landkreis Grafschaft Bentheim mit. Bärlauch lässt sich unter anderem schnell mit den giftigen Maiglöckchen verwechseln, die momentan an ähnlichen Standorten in der Grafschaft wachsen. Um der Verwechslungsgefahr vorzubeugen, ist ein genauer Blick auf die Blätter ratsam: Bärlauch bildet immer nur ein Blatt direkt aus dem Stängel aus. Beim Maiglöckchen wachsen hingegen zwei Blätter pro Stängel, die diesen umschließen. Auch die Blattunterseiten unterscheiden sich: Während die Blattunterseite beim Bärlauch matt aussieht, ist die des Maiglöckchens glänzend.
Beim Sammeln von Bärlauch gilt es zudem den Naturschutz zu beachten und umsichtig vorzugehen. Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises weist Sammlerinnen und Sammler darauf hin, dass wildwachsender Bärlauch nur in geringen Mengen – maximal eine Handvoll nach der sogenannten „Handstraußregel“ – und nur für den Eigenbedarf gepflückt werden darf. Bei der Entnahme von größeren Mengen Bärlauch handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Wichtig ist darüber hinaus, dass Bärlauch nur außerhalb von Schutzgebieten und nicht in Bereichen, die einem Betretungsverbot unterliegen, gesammelt werden darf. Da der Landkreis in den letzten Jahren vermehrt beobachtet hat, dass im Landschaftsschutzgebiet Samerrott unerlaubt und in größeren Mengen Bärlauch gepflückt wurde, werden in diesem Jahr unter anderem die Landschaftswächter des Landkreises vermehrt unterwegs sein und das Gebiet kontrollieren.
Foto: Armin Siemering
Text: LK Grafschaft Bentheim
