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Bauminister Lies zu Scheunenfesten: Erlass stärkt Veranstaltern und Kommunen den Rücken für die Genehmigung von Scheunenfesten

n den vergangenen Tagen wurde vielerorts beklagt, dass infolge einer Rechtsänderung im vergangenen Jahr bestimmte Veranstaltungen nicht mehr wie gewohnt möglich seien. Dabei geht es vor allem um die beliebten Scheunenfeste. Niedersachsens Bauminister Olaf Lies kündigte daher heute einen entsprechenden Erlass für die kommende Woche an: „Wir wollen, dass Scheunenfeste stattfinden und vor allem auch wie bisher genehmigt werden können. Ziel ist Sicherheit für die Besucherinnen und Besucher und Rechtssicherheit für die Kommunen. Wir haben den Weg ganz aktuell auch den Kommunen aufgezeigt und werden das auch noch einmal in einen eigenen Erlass gießen, der kommende Woche veröffentlicht wird. Der Erlass stärkt Veranstaltern und Kommunen den Rücken für die Genehmigung von Scheunenfesten. Kommunen können in Erwartung des Erlasses umgehend die Verfahren für entsprechende Veranstaltungen fortführen bzw. wieder aufnehmen.“

Dr. Michael Kiehl, Erster Kreisrat des Landkreises Grafschaft Bentheim, zeigte sich zufrieden mit dem nun gemeinsam gefundenen Weg: „Wir in der Grafschaft gehören zu den Kommunen, die sehr unmittelbar von den Regelungen bei der Genehmigung betroffen waren. Ich bin sehr froh, dass wir hier im engen Austausch mit dem Bauminister zu einer tragfähigen Lösung gekommen sind, die uns und den anderen Landkreisen ein sicheres Verfahren für eine Genehmigung ermöglicht und gleichzeitig den Sicherheitsaspekt für unsere Feste voll mitgeht. Gerade im ländlichen Raum sind diese Scheunenfeste, aber auch viele weitere Veranstaltungen, die von der veränderten Rechtslage ebenfalls betroffen gewesen wären, identitätsstiftend und wichtig für den Zusammenhalt. Wir werden mit den Veranstaltern kurzfristig Gespräche führen und klären, ob die für die kommenden Wochen gemeldeten Veranstaltungen in bewährter Form stattfinden können.“

Hintergrund des Vorgangs war die Streichung des § 47 der Versammlungsstättenverordnung im vergangenen Jahr, mit der die Genehmigung von temporären Veranstaltungen auf eine bessere Grundlage gestellt werden sollte. Damals gab es Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden über die Neuregelung; es zeigt sich nun aber, dass viele Gemeinden und Landkreise noch Informationsbedarf in Bezug auf die Umsetzung haben. Lies weiter: „Deswegen haben wir ganz aktuell den unteren Bauaufsichtsbehörden klarstellend einen pragmatischen Weg aufgezeigt, wie in dieser Veranstaltungssaison die Scheunenfeste und andere Veranstaltungen möglich gemacht werden können, nämlich durch eine sogenannte aktive Duldung durch die unteren Bauaufsichtsbehörden.“

Faktisch heißt dies, dass Veranstalter und Behörde sich genau so verhalten müssen, wie es in der Vergangenheit bei Beachtung des § 47 auch war: Dazu muss der Veranstalter – wie auch früher schon – gegenüber den Bauaufsichtsbehörden lediglich darlegen, wie bei der Veranstaltung gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. So müssen selbstverständlich etwa Zuwege für Feuerwehrautos gewährleistet werden, um im Brandfall bestmöglich agieren zu können. Auch Feuerlöscher müssen ausreichend vorhanden sein und Rettungswege sichergestellt werden. Denn dies sind allesamt natürlich unverzichtbare Voraussetzungen, da gerade bei Scheunenfesten auf Brandgefahren unverzüglich reagiert werden muss.

Diese Darlegung muss aber nicht von dafür zugelassenen Entwurfsverfassern oder Entwurfsverfasserinnen (die dafür ein Honorar erhalten würden) vorgelegt werden, sondern kann durch den Veranstalter selbst erfolgen. Auf dieser Grundlage prüft die Bauaufsichtsbehörde, ob die Sicherheit gegeben ist und erteilt eine schriftliche, aber ansonsten formlose Duldung – bei Bedarf mit Nebenbestimmungen zur Einhaltung der Sicherheitsanforderungen. Wenn der Veranstaltung ein tragfähiges Konzept zugrunde liegt, sollte dies auch kurzfristig möglich sein. Eine Baugenehmigung ist also nicht erforderlich.

Lies abschließend: „In der kommenden Woche werden wir das auch noch einmal in einem Erlass klarstellen, den wir zuvor mit den kommunalen Spitzenverbänden abstimmen. Für künftige Veranstaltungssaisons bereiten wir außerdem eine Neuregelung vor, mit der die aktuellen schwierigen Praxiserfahrungen behoben werden können.“

Quelle: Gemeinsame Presseinformation Nds. Umweltministerium/Landkreis Grafschaft Bentheim: Bauminister Lies zu Scheunenfesten: Erlass stärkt Veranstaltern und Kommunen den Rücken für die Genehmigung von Scheunenfesten