Bekanntmachungen erfolgen in Geeste zukünftig elektronisch
GEESTE. Satzungen, Verordnungen, Genehmigungen von Flächennutzungsplänen sowie öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Geeste werden in Zukunft ausschließlich im elektronischen Amtsblatt für den Landkreis Emsland verkündet beziehungsweise bekannt gemacht. Ferner sollen sie auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht werden. Dies hat der Rat der Gemeinde Geeste in seiner letzten Sitzung mit der Änderung der Hauptsatzung beschlossen.
Nach der Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes besteht die Möglichkeit Verkündungen der Gemeinde in einem elektronischen Verkündungsblatt vorzunehmen. Von dieser Möglichkeit machen bisher nicht nur der Landkreis Emsland, sondern bereits verschiedene andere Kommunen im Emsland Gebrauch.
Sind Pläne, Karten oder Zeichnungen Bestandteile einer Satzung oder Verordnung, so kann die Bekanntmachung dieser Teile dadurch ersetzt werden, dass sie während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Geeste zur Einsicht ausgelegt werden. Bei der Veröffentlichung der Satzung oder Verordnung wird auf die Ersatzbekanntmachung mit Ort, Zeitpunkt und Dauer hingewiesen. Zusätzlich sollen die Bestandteile auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht werden.
Auf die Verkündung bzw. Bekanntmachung von Satzungen, Verordnungen und Genehmigung von Flächennutzungsplänen wird nachrichtlich in der Meppener Tagespost hingewiesen.
Ortsübliche Bekanntmachungen erfolgen wie gewohnt auf der Homepage der Gemeinde und künftig grundsätzlich nur noch im Bekanntmachungskasten am Rathaus.
Text: Gemeinde Geeste