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Benzin und Diesel – über Tanktourismus und Lagerhaltung

Grafschaft Bentheim. Emsland. Die stetig steigenden Benzin- und Dieselpreise scheinen einen kleinen Tanktourismus in Deutschland auszulösen. In Deutschland unterscheiden sich die Preise teilweise bis zu 30 Cent pro Liter zu den umliegenden Staaten. Somit findet seit einigen Tagen schon ein reger Tanktourismus statt. Doch ist das überhaupt erlaubt? Wie viel darf ich lagern?

Nicht jeder kann auf das Fahrrad umsteigen, um zur Arbeit zu kommen oder einzukaufen oder einen Arzt aufzusuchen. Immer wieder ist es notwendig, dass unser Auto benutzt wird. Doch bei den steigenden Benzin- und Dieselpreisen machen sich nun viele Gedanken darüber., ob es nicht besser wäre, jetzt mit dem „bunkern“ von Benzin oder Diesel zu beginnen.

Doch Vorsicht bei der Lagerung. Wichtig ist, dass ein Kanister nicht älter als fünf Jahre alt sein darf. Wenn ein Kanister älter ist, so kann es zu Diffusionen durch den Kanister kommen und somit können durch den porösen Kunststoff Dämpfe austreten, die giftig sind. Auch dürfen nur spezielle, zur Lagerung zugelassene Kanister benutzt werden. Verboten ist es, Flaschen oder auch Weinkanister zu benutzen.

Laut DIN-Normen 7274 und 16904 dürfen nur Kanister bis maximal 60 Liter zum Transport verwendet werden. Diese müssen dann dicht, fest verschließbar und bruchsicher sein. Aber Vorsicht, wenn man nun meint, mit mehreren 60 Liter Kanistern ins Ausland reisen zu wollen, muss weiterhin einiges beachten. Erst einmal gibt es in einigen Ländern eine Begrenzung der Menge an Kraftstoff, die mitgeführt werden darf. Zudem ist es so, dass bei der Einreise nach Deutschland auch Mineralölsteuer anfallen kann. Alles, was über 20 Liter an Kraftstoff in Kanistern aus dem Ausland nach Deutschland eingeführt wird, muss versteuert werden.

Doch dann ist man mit dem Kraftstoff endlich zu Hause und möchte ihn lagern. Und hier greift nun die „Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen und Stellplätzen (Garagen- und Stellplatzverordnung – GaStplVO)“. In § 19 heißt es dort in Absatz 3:

In Mittel- und Großgaragen dürfen brennbare Stoffe außerhalb von Kraftfahrzeugen nicht aufbewahrt werden. 2In Kleingaragen dürfen Kraftstoffe außerhalb von Kraftfahrzeugen nur in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern, jedoch nicht mehr als 200 l Dieselkraftstoff und nicht mehr als 20 l Benzin aufbewahrt werden.

Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen und Stellplätzen (Garagen- und Stellplatzverordnung – GaStplVO)

Ergo: Eine massenhafte Lagerung von Kraftstoffen ist zu Hause in der heimischen Garage nicht erlaubt. Ferner sollte auch jeder darüber nachdenken, dass natürlich auch der Brandschutz gewährleistet sein muss.