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Boa aus Wohnsiedlung wartet noch immer auf Abholung

Boa aus Wohnsiedlung wartet noch immer auf Abholung – Schlange in Auffangstation des Nordhorner Tierparks untergebracht
Die gute Nachricht vorweg: Der Fundschlange in der Auffangstation geht
es klinisch soweit gut. Sie hat sich gehäutet, die Wunden sind abgeheilt
und sie frisst mit großem Appetit. Aber im Zoo kann sie auf Dauer nicht
bleiben und irgendwem gehört sie ja auch. Die Frage ist nur: wem?
Die Aufregung war groß, als Anfang September eine über 110cm lange
und 550g schwere Abgottschlange (Boa constrictor) in der Blumensiedlung
in Nordhorn gefunden wurde. In der Presse und den sozialen Medien
konnte man mehrere Tage lang über den ungewöhnlichen Fund lesen.
Leider hat sich der rechtmäßige Besitzer bis heute nicht gemeldet, obwohl
der Fundort in der Tulpenstraße darauf hindeutet, dass das Tier einfach
nur aus Versehen entkommen ist. Die Feuerwehr war damals der
überraschten Finderin zur Hilfe geeilt, die das unterkühlte Reptil auf ihrem
Treppengeländer entdeckt hatte. Die Schlange hatte sich um das Geländer
herumgewickelt – eine typische Haltung für diese Tierart. Abgottschlangen
gehören zu den Würgeschlangen und sind nicht giftig! Sowohl kleinere
Säugetiere als auch Vögel oder kleine Reptilien stehen auf dem Speiseplan
dieser Reptilien. Die Größe des Beutetieres richtet sich dabei natürlich
nach der Größe der Schlange.
Ausgewachsene Boas können eine Länge von bis zu 3,60m erreichen. Ein
wichtiger Punkt übrigens für jeden, der überlegt, sich eine Boa constrictor
anzuschaffen. Diese Tiere leben bei guter Haltung über 20 Jahre lang und
werden eben richtig groß. Die normalen Terrariengrößen reichen daher
irgendwann für die Haltung nicht mehr aus. Entweder ist dann eine
Sonderanfertigung, ein Eigenbau oder die Umgestaltung eines Zimmers im
Wohnhaus von Nöten, um den Platzansprüchen einer ausgewachsenen
Abgottschlange gerecht zu werden. Und auch im Hinblick auf Wärme- und
Luftfeuchtigkeit haben diese Tiere besondere Ansprüche, über die man
sich vor der Anschaffung eines solchen Reptils ausreichend informieren
sollte.
Die Mitarbeiter der Auffangstation wären froh, wenn der rechtmäßige
Besitzer sein Tier so bald als möglich zurücknehmen würde. Findet sich
der Besitzer nicht, muss eine neue geeignete Unterkunft für die Boa
constrictor, die unter die besonders geschützten Arten fällt und im
Washingtoner Artenschutzgesetz im Anhang II gelistet ist, gefunden
werden. Das Tier kann aufgrund des fehlenden Herkunftsnachweises und
seines Schutzstatus nur als Dauerleihgabe mit Vertrag durch das Land
Niedersachsen an interessierte Privathalter abgegeben werden.
Mögliche Interessenten können sich per Email an die Zootierärztin und
Kuratorin Dr. Heike Weber (heike.weber@tierpark-nordhorn.de) wenden.

Text: Tierpark Nordhorn

Foto: Franz Frieling