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Brandschutz nicht verhandelbar – Landkreis reagiert auf Kritik zum Kita-Neubau in Emlichheim

Der Berichterstattung in den Grafschafter Nachrichten vom 6. Oktober zufolge sieht die Samtgemeindebürgermeisterin die Zielerreichung beim Kita-Neubau in Emlichheim als „allein aufgrund der ungelösten Brandschutzthematik als akut gefährdet“ an. Diese Aussage ist in keiner Weise nachvollziehbar. „Bereits seit Ende September liegt Frau Kösters eine juristische Einschätzung der baufachlichen Anforderung aus der Abteilung Bauwesen vor“, erläutert die Dezernentin Stefanie Kersten. 

Auch warum die brandschutzrechtliche Forderung nun erhoben wird und in einem früheren Vorhaben nicht, wurde der Samtgemeinde bereits vor 10 Tagen mitgeteilt. „Wir arbeiten lösungsorientiert und suchen nach Wegen, um die Genehmigung schnell zu erteilen“, erklärt Kersten. Die Thematik der Teilbaugenehmigung war bisher von der Gemeinde nicht aufgeworfen worden, sondern wurde erst nach Anregung des Bauamtes behandelt. „Hätte die Gemeinde oder der Entwurfsverfasser früher entsprechende Anträge gestellt, hätte bereits mit den Erdarbeiten begonnen werden können“, erklärt Kersten.

Sowohl baurechtlich als auch statisch waren nahezu alle Bauteile über den Rohbau bis hin zur Unterkante der Dachkonstruktion geprüft. Dieses wurde der Gemeinde ebenfalls mitgeteilt. „Teilbaugenehmigungen können helfen, Detailfragen in Ruhe zu erörtern, ohne dass der Baufortschritt leidet“, betont Dezernentin Stefanie Kersten. Auch war das Thema der Tragkonstruktion des Daches, entgegen der in der Berichterstattung wiedergegebenen Darstellung der Samtgemeinde, nicht Gegenstand des Abstimmungsgespräches.

„Dass zudem einzelne Mitarbeiter der Kreisverwaltung angegriffen werden und verantwortlich für etwaige Bauverzögerungen gemacht werden, wie der Artikel vermittelt, ist nicht akzeptabel. Wir haben die Anforderungen fachlich und juristisch intensiv geprüft“, so Kersten. Aus Sicht der Bauabteilung ist eine sogenannte F-30 Ausführung des Daches in einem Kindergarten ohne feuerhemmende Decke notwendig, auch unter Berücksichtigung, dass vorhandene Sonderbauvorschriften, beispielsweise im Schulbereich dieses eindeutig fordern. „Zwar gibt es für Kindertagesstätten keine eigene Sonderbauvorschrift mit entsprechenden Regelungen, Brandschutz in Kindergärten kann aber deshalb nicht zur Disposition stehen“, stellt Kersten abschließend klar.

Text: Landkreis Grafschaft Bentheim