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Brut und Setzzeit: Hunde an die Leine!

Nordhorn. Bereits seit dem 1. April und noch bis zum 15. Juli müssen Hunde im Wald und in der freien Landschaft an der Leine geführt werden. Grund dafür ist die allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit, in der Wildtiere besonderen Schutz genießen.

Nachdem das Frühjahrswetter bereits seit einigen Wochen Einzug in die Grafschaft Bentheim gehalten hat, sind Spaziergänge und Fahrradtouren mit dem Hund durch Wald und Flur wieder beliebte Freizeitbeschäftigungen. Doch die dort lebenden Wildtiere brauchen gerade jetzt Ruhe und Schutz. Insbesondere das Jungwild gerät leicht in Panik durch querfeldein wandernde Menschen oder Hunde. Dabei spielt die Größe des Hundes keine Rolle. Am Boden brütende Vogelarten legen zum Schutz gegen Feinde gut getarnte Eier, die beim Verlassen der Wege leicht versehentlich zerstört werden können. Selbst das Herumschnüffeln eines Hundes an Jungwild oder Vogelnestern kann die Mutter daran hindern, die Jungtiere anzunehmen. So können auch allgemein friedliche Hunde großen Schaden anrichten.

Aus guten Grund müssen daher vom 1. April bis zum 15. Juli eines jeden Jahres grundsätzlich alle Hunde an der Leine geführt werden. Ausnahmen gelten nur, wenn die Hunde zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungs- oder Hütehunde oder von der Polizei, dem Bundesgrenzschutz oder dem Zoll eingesetzt werden oder ausgebildete Blindenführhunde sind.

In den meisten Naturschutzgebieten gilt die Anleinpflicht sogar das ganze Jahr lang. Im Nordhorner Stadtgebiet sind hiervon das Brandlechter Vechtetal und Tillenberge, das Syen-Venn sowie die Engdener Wüste und das Heseper Moor bei der Nordhorn Range betroffen.

Text: Stadt Nordhorn