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Bürgerentscheid zur Eissporthalle muss stattfinden – Stimmabgabe jedoch nur per Brief

„Wir haben uns wegen des Antrages der Initiatoren des Bürgerbegehrens auf Rücknahme des Bürgerentscheides sogleich mit dem Innenministerium in Hannover in Verbindung gesetzt. Die Stellungnahme von dort ist deutlich:  Der Bürgerentscheid muss durchgeführt werden“, teilt der Abstimmungsleiter des Landkreises Grafschaft Bentheim,  der Erste Kreisrat Dr. Michael Kiehl, am Freitag mit.

Nachdem der Kreisausschuss aufgrund der ausreichenden Zahl der eingereichten Unterschriften die Zulässigkeit Anfang Juli 2020 festgestellt hat, liegt es nun „nicht mehr in der Kompetenz der Initiatoren, ob der vom Gesetz vorgesehene Bürgerentscheid stattfindet oder nicht.“ Auch würde sich eine Rücknahme über den durch die Unterschriften dokumentierten Willen der beteiligten Bürgerinnen und Bürger hinwegsetzen. Dieses Recht stehe den Initiatoren in diesem Verfahrensstadium nicht mehr zu.

Das Argument der Initiatoren, dass ein Urnengang die Bürger in den Zeiten der Pandemie einem hohen gesundheitlichen Risiko aussetzen würde, wurde in Hannover ebenfalls als nicht stichhaltig angesehen: „Auch die Sorge um den Schutz der abstimmenden Bürgerinnen und Bürger rechtfertigt keine andere Sichtweise.“

„Der Landkreis als die für die Abstimmung zuständige Kommune wird den Bürgerentscheid am 21. März aus Gründen des Infektionsschutzes aber als reine Briefabstimmung durchführen“, kündigt Dr. Michael Kiehl an. Hierzu werden allen Abstimmungsberechtigten die Unterlagen per Post übersandt.

Text und Foto: Landkreis Grafschaft Bentheim