CORONAEmslandGrafschaft Bentheim

Corona Gipfel im Kanzleramt – kurz zusammengefasst

Berlin. Gestern Nachmittag und Abend tagte der sogenannte Corona Gipfel im Kanzleramt. Dieses war ein Zusammentreffen der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten aus Deutschland. Folgende Beschlüsse sind vorerst gefasst worden:

Maskenpflicht

Wenn die 7-Tagesinzidenz die Marke von 35 überschreitet, gilt eine Maskenpflicht (Mund-Nasen-Schutz) auch im öffentlichen Raum gelten. Dieses ist gedacht, wenn Menschen eng oder dicht gedrängt beisammen sind. Ab einer 7-Tages Inzidenz von 50 könnte es weitere Ausweitungen der Maskenpflicht geben. Wie diese ausschaut, wird in den Ländern und auch Landkreisen geregelt.

Feiern und Veranstaltungen

Ab einem 7-Tagesinzidenzwert von 35 wurde Folgendes beschlossen: Begrenzung der Teilnehmer einer Feier im privaten Bereich auf 15 Teilnehmern in privaten Räumen. In öffentlichen Räumen wird die Teilnehmerzahl auf 25 beschränkt.

Ab einen 7-Tagesinzidenzwert von 50 dürfen sowohl im privaten als auch im öffentlichen Raum nur noch zehn Personen an Feiern teilnehmen. Wichtig hierbei ist, dass die Gäste im privaten Raum NUR aus zwei Haushalten kommen dürfen oder maximal zehn Personen umfassen dürfen. Bei einem Inzidenzwert von 50 sinkt die Maximalzahl in beiden Fällen also auf zehn Menschen – oder Angehörige von zwei Hausständen. Wenn dem Gesundheitsamt ein ausführliches Hygienekonzept vorgelegt wird, kann es Ausnahmen geben.

Ab einem Inzidenzwert von 50 werden öffentliche Veranstaltungen auf 100 Personen beschränkt.

Kontaktbeschränkungen

Wie bereits im März gibt es ab einer 7-Tagesinzidenz von 50 Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum. Es dürfen sich im öffentlichen Raum nicht mehr als maximal zehn Personen treffen. Diese Maßnahme gilt im Moment erst einmal für zehn Tage. Sollte es da immer noch zu einem weiteren Anstieg der Infektionszahlen geben, wird die Anzahl auf 5 Personen gesenkt.

Sperrstunde

Ab einer 7-Tagesinzidenz von 35 gibt es eine Sperrstunde für Restaurants und Kneipen geben. Wie diese genau geregelt wird, entscheiden die Bundesländer und Landkreise. Ab einer 7-Tages Inzidenz von 50 gibt es die Sperrstunde für Restaurants und Kneipen verbindlich ab 23.00 Uhr. Dazu gehört dann auch ein generelles Abgabeverbot von Alkohol. Ab einer 7-Tagesinzidenz von 35 sind diese Vorgaben, die ab 50 gelten, empfohlen worden.

Wichtig

Dieses sind die Beschlüsse des gestrigen Corona Gipfels. Einen Beschluss zum Beherbergungsverbot gab es nicht. Dieser wurde vertagt.

Diese Beschlüsse zählen jedoch nicht von jetzt auf gleich in Niedersachsen. Es wird von Niedersachsen und auch von den Landkreisen im Moment eine Verordnung vorbereitet, die alles genau regelt. Aufgrund des Umfanges dieser Verordnung kann es noch dauern, bis diese Verordnung vorliegt.

Sowohl die Grafschaft Bentheim als auch das Emsland liegen im Moment (Stand 15. Oktober 2020) über einen 7-Tagesinzidenzwert von über 50. Daher werden diese Einschränkungen, wie sie oben beschrieben sind, voraussichtlich zeitnah umgesetzt. Wir möchten alle bitten, auch wenn noch keine Verordnung vorliegt, sich an die Regeln zu halten.

Bitte versucht alle gesund zu bleiben und haltet euch an die Regeln.