Coronavirus: Grünabfallsammelplätze werden teilweise wieder geöffnet

Der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) weist darauf hin, dass die Grünabfallsammelplätze mit geänderten Öffnungszeiten wieder geöffnet werden. Unabhängig davon appelliert der AWB weiterhin an die Bürgerinnen und Bürger, die Grünabfälle übergangsweise auf dem eigenen Grundstück zu lagern oder zu kompostieren, und damit zur Entlastung beizutragen.

Wie der Leiter des Abfallwirtschaftsbetriebes Christoph Bröcker mitteilt, war die bisherige Schließung in Abstimmung mit dem Landkreis notwendig, um im Rahmen der Corona-Pandemie mögliche soziale Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren. Nachdem zunehmend das Verhalten in Bezug auf social distancing sich im öffentlichen Raum erkennbar verbessert und dadurch Kontakte merklich zurückgehen, bietet der AWB Sonderöffnungstermine an ausgewählten Grünabfallsammelplätzen ausschließlich für Grünabfälle an.

Die Wertstoffhöfe bleiben zunächst geschlossen. Für diese Stoffe ist eine weitere befristete Lagerung im Haushalt zumutbar. Nach einer weiteren Übergangszeit ist beabsichtigt, auch die Wertstoffhöfe wieder zu öffnen.

Die aktuelle Situation gebietet zum Schutz der Bevölkerung und der Mitarbeiter nach wie vor besondere Verhaltensweisen bei der Anlieferung. Diese Vorsorge- und Hygienevorgaben sind unbedingt einzuhalten. Bröcker ergänzt: „Als Teil der Daseinsvorsorge hat der AWB mit seinen Mitarbeitern auch in Krisenzeiten Kernaufgaben zu erfüllen, dazu zählt im Landkreis Grafschaft Bentheim insbesondere die vorrangige Sicherstellung der Leerung der Restmülltonnen. Die Abholung der Gelben Säcke erfolgt ebenfalls. Zurzeit wird auch noch die Altpapier-, Sperrmüll- sowie Grünabholsammlung aufrechterhalten.“

Zur Vermeidung von Ansteckungsrisiken gelten folgende Regelungen:

Sämtliche Grünabfallplätze mit Ausnahme der Plätze in Gildehaus in der Fahlstiege und in Nordhorn in der Otto-Hahn-Straße – diese Plätze müssen aus organisatorischen Gründen vorerst geschlossen bleiben – werden abweichend von den üblichen Öffnungszeiten zunächst am 14., 16., 18., 20., 22. und  25. April jeweils von 9 bis 17 Uhr öffnen.

Zur Vermeidung sozialer Kontakte mit dem Platzpersonal werden nur die kostenfreien Anlieferungen bis 1 Kubikmeter je Lieferung zugelassen. Der Verkauf von Produkten wie Kompost und Hackschnitzel ist nicht möglich. Gleichzeitig wird die Anzahl der Personenkraftwagen, die auf dem Platz fahren dürfen, reguliert, damit ein genügend großer Abstand von mindestens 2 Metern beim Entladen eingehalten wird. Den Hinweisen des Personals ist dabei unbedingt Folge zu leisten. Ferner appelliert der AWB an die Bürgerinnen und Bürger, nach Möglichkeit nur alleine die Plätze anzusteuern.

Weitere Hinweise können der Internetseite des AWB unter www.awb-grafschaft.de entnommen werden, außerdem steht das Kundencenter des AWB unter der Rufnummer 05921/96-1666 für Fragen zur Verfügung.

Text: Landkreis Grafschaft Bentheim