AktuellesGrafschaft BentheimLandkreis Grafschaft Bentheim

Coronavirus: Land nimmt behutsame Lockerungen vor. Landkreis ruft zu weiterer Achtsamkeit seiner Bürger auf.

Das Land Niedersachsen hat am Freitag seine aktualisierte Verordnung zum Schutz vor dem Coronavirus vorgestellt. Sie tritt ab Montag in Kraft und gilt bis zum 6. Mai dieses Jahres. Welche Lockerungen und Veränderungen gibt es im Wesentlichen?

Handel

Zusätzlich zu den bisher schon geöffneten Betrieben im Handel wie Lebensmittel- und Wochenmärkten, Bau- und Gartenmärkten, Abhol- und Lieferdiensten, Tankstellen etc. dürfen ab Montag Verkaufsstellen und Geschäfte mit nicht mehr als 800 Quadratmetern tatsächlich genutzter Verkehrsfläche wieder öffnen. Das bedeutet: eine größere Verkaufsfläche (z.B. von 10.000 qm) kann auf 800 qm verkleinert werden. Auch Verkaufsstellen in Einkaufscentern können unter diesen Voraussetzungen wieder öffnen.

Unabhängig von ihrer Größe dürfen ebenfalls wieder öffnen: Kfz- und Fahrradhändler sowie Buchhandlungen, Handyläden und Telefonshops.

Voraussetzung in allen Fällen ist aber die Einhaltung strenger Hygieneauflagen und eine Zugangssteuerung. Das bedeutet: der Mindestabstand von 1,50 Meter und die Gewährleistung von 10 qm pro Kunde ist sicherzustellen, das gilt auch für den Zutritt, wo Warteschlangen zu vermeiden sind. Selbstverständlich ist gerade in Bezug auf eine Reduzierung der Verkaufsfläche auf 800 qm auch der Brandschutz (beispielsweise Fluchtwege) zu gewährlisten.

Auch Blumenstände auf den Wochenmärkten sind wieder erlaubt.

Schulen

Der Schulbetrieb soll langsam und in Phasen wieder hochgefahren werden. Begonnen wird ab 27. April mit dem Unterricht des Jahrgangs 13 sowie der Jahrgänge 9 und 10 in den Abschlussklassen des Sekundarbereiches I. Weitere Jahrgänge sollen folgen. Ein entsprechendes Hygienekonzept wird durch das Land erarbeitet. Für alle Schüler aber, die noch nicht an ihre Schulen zurückkehren dürfen, ist vom 22. April an Home Learning vorgesehen.

Kitas, Krippen und Horte

Sie bleiben bis zu den Sommerferien geschlossen.

Notbetreuung

Die Notbetreuung in Kitas und Schulen gilt für Kinder von Erziehungsberechtigten, die in betriebsnotwendiger Stellung in einem Beruf von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig sind. Bislang mussten beide Elternteile dort tätig sein, ab Montag besteht die Möglichkeit einer Notbetreuung auch dann, wenn eines der beiden Elternteile in diesem Bereich arbeitet. Voraussetzung ist allerdings, dass der Bedarf tatsächlich gegeben ist und andere Wege ausgeschöpft worden sind.

Hebammen

Für die Inanspruchnahme von Hebammen gibt es nun eine Ausnahme vom Kontaktverbot.

Senioren- und Pflegeheime sowie Behinderteneinrichtungen

Aus Gründen des Infektionsschutzgesetzes bleiben die bisherigen Einschränkungen (Besuchsverbot) im Wesentlichen bestehen.

Religionsausübung

Religiöse Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen und Synagogen sind auch weiterhin nicht erlaubt. Hier müssen bis auf Weiteres digitale Möglichkeiten genutzt werden.

Tierpark Nordhorn

Der Tierpark muss weiterhin geschlossen bleiben.

Bibliotheken

Sie dürfen ab Montag wieder öffnen.

Wichtig!

Der Landkreis ruft seine Bürger zu weiterer Achtsamkeit auf.Trotz der Lockerungen gilt für die Bürger grundsätzlich weiterhin: jeder Bürger hat die Verpflichtung, die Kontakte zu Personen außerhalb der eigenen Angehörigen und des eigenen Hausstandes auf ein Minimum zu reduzieren. Kontakte außerhalb der eigenen Wohnung sind nur mit einem Mindestabstand von 1,50 Meter erlaubt, außerdem sind sie auf zwei Personen beschränkt. Einzige Ausnahmen von der erlaubten Anzahl sind: Zusammenkünfte von Angehörigen oder Personen, die in einer gemeinsamen Wohnung leben.

Text: Landkreis Grafschaft Bentheim