CORONAGrafschaft Bentheim

Coronavirus: Testungen in fleischverarbeitenden Betrieben

Per Erlass hat das Land Niedersachsen regelmäßige Testungen in fleischverarbeitenden Betrieben angeordnet. Demnach sollen in der Produktion nur noch Arbeitskräfte eingesetzt werden, die mindestens einmal alle zehn Tage auf eine COVID-19-Infektion negativ getestet worden sind. Im Landkreis Grafschaft Bentheim sind davon sechs größere Zerlegebetriebe betroffen. Die kleinen handwerklichen Schlachtereien fallen nach Auskunft des niedersächsischen Sozialministeriums nicht unter die fachliche Anweisung. Das Gesundheitsamt wird diese Betriebe jedoch im Hinblick auf das Tätigkeitsspektrum und die Mitarbeiterzahl überprüfen.

Für den Nachweis wie die Kostenübernahme sind die Betriebe selbst verantwortlich. Die Unternehmen sind daher gehalten, sich einen Arzt und ein anerkanntes Labor zu suchen, welche die Abstriche und die Analyse vornehmen. Die Lebensmittelkontrolleure des Veterinäramtes werden bei ihren Regelkontrollterminen in den Betrieben prüfen, ob die 10-Tage-Regel von den Unternehmen eingehalten wird.

Ausnahmen von dieser Testverpflichtung sind nur möglich, wenn nachweislich Hochleistungsfilteranlagen im Betrieb vorhanden sind, die eine Verbreitung des Virus unterbinden können. Aufgrund der geringen Anzahl an betroffenen Betrieben verzichtet der Landkreis auf den Erlass einer Allgemeinverfügung, sondern wird einzelfallbezogene Anordnungen treffen.

Text: Landkreis Grafschaft Bentheim

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