Deutschlandticket: Das gilt für Schüler*innen und Auszubildende in der Grafschaft
Ab Montag, 1. Mai 2023, kann das 49 Euro-Ticket deutschlandweit in allen Verkehrsmitteln des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) genutzt werden. Dies hat auch Einfluss auf die Schüler- und Auszubildendenbeförderung im Landkreis Grafschaft Bentheim.
Ab einer Entfernung von zwei Kilometern zur nächstgelegenen Schule haben Grafschafter Schülerinnen der Jahrgangsstufen eins bis zehn Anspruch auf eine Schüler-Sammelzeitkarte. Der Anspruch ergibt sich aus dem Niedersächsischen Schulgesetz, das die Landkreise zur günstigsten Schülerbeförderung bis zur nächstgelegenen Schule verpflichtet. Nach Antragstellung werden die Tickets grundsätzlich über die Schulen ausgegeben. Davon profitieren derzeit rund 4.600 Schülerinnen. „3.000 Schülerinnen im Landkreis Grafschaft Bentheim haben aktuell Sammelzeitkarten ab Tarifzone 3 der Verkehrsgemeinschaft Grafschaft Bentheim (VGB). Diese kosten mehr als 49 Euro monatlich, sodass die Schülerinnen dieser Tarifzone ab dem kommenden Schuljahr das günstigere Deutschlandticket erhalten. Die Ausgabe erfolgt automatisch über die Schulen“, erklärt Dr. Elke Bertke, zuständige Dezernentin des Landkreises Grafschaft Bentheim. Bis dahin behalten die aktuellen Tickets ihre aufgedruckte Gültigkeit. Schüler*innen, die den Bus in den Tarifzonen eins und zwei nutzen, erhalten ihre reguläre Sammelzeitkarte.
Doch nicht nur Schülerinnen der Klasse eins bis zehn erhalten Unterstützung von Seiten des Landkreises. Auf freiwilliger Basis bekommen auch Auszubildende, Freiwilligendienstleistende und Oberstufen-Schülerinnen Zuschüsse für ihren Weg zur (Berufs-)Schule oder Ausbildungsstätte. Der Zuschuss kann ab einer Entfernung von fünf Kilometern beantragt werden. Das Monatsticket wird bis zu einem Eigenanteil von 32,60 Euro erstattet. Der Antrag für den Fahrtkostenzuschuss kann bis zum 31. Oktober 2023 für das abgelaufene (Berufs-)Schuljahr auf der Webseite des Landkreises Grafschaft Bentheim gestellt werden. Frank Adenstedt, Abteilungsleiter Kreisstraßen und Mobilität beim Landkreis, informiert: „Auch für diese Zielgruppe bezuschusst der Landkreis die Nutzung des Deutschlandtickets. Nach Abzug des Eigenanteils in Höhe von 32,60 Euro verbleibt für den Landkreis ein Anteil von 16,40 Euro“. Beträge, die die Kreisverwaltung nun durch das Deutschlandticket einspart, fließen wieder in das System zurück, beispielsweise in die Weiterentwicklung und Stärkung des ÖPNV. Weiterhin weist Adenstedt darauf hin: „Das Deutschlandticket kann auch während der Sommerferien genutzt werden. Lediglich für die Mitnahme eines Fahrrads müssen die Fahrenden ein gesondertes Ticket kaufen. Denn im Deutschlandticket eingeschlossen ist nur die Personenbeförderung.“
Der Verkauf des Deutschlandtickets hat bereits am 3. April 2023 begonnen. Gültig sind die Tickets ab dem 1. Mai 2023 und können online oder über die Verkehrsbetriebe vor Ort erworben werden. „Die Schulen im Landkreis Grafschaft Bentheim sind informiert und teilen das Deutschlandticket zum nächsten Schuljahr an die bezugsberechtigten Schüler*innen aus“, so Adenstedt.
Dezernentin Dr. Elke Bertke begrüßt die Einführung des Deutschlandtickets: „Zum einen können wir die eingesparten Mittel in die Stärkung des ÖPNV einbringen. Zum anderen gewährt das Deutschlandticket Schüler*innen und Auszubildenden mehr Mobilität über den bisherigen Fahrtweg zur Schule oder Ausbildungsstätte hinaus.“ Bertke betont, dass Bund und Land nun gefordert sind, den attraktiven Preis für das Deutschlandticket langfristig und verlässlich zu sichern: „Nur so kann der finanzielle Ausgleich für die Verkehrsunternehmen gewährleistet werden und nur so wird es gelingen, den ÖPNV in der Region nachhaltig und zukunftsgerichtet weiterzuentwickeln“. Die aktuelle Ausgestaltung des Deutschlandtickets in Höhe von 49 Euro ist bis zum 31. Dezember 2023 verankert. Die Einigung zwischen Bund und Ländern über die Anschlussfinanzierung steht derzeit noch aus. „Verändert sich der Preis für das Deutschlandticket, könnte sich die Ausgabe und Bezuschussung von Schüler- und Azubitickets nochmals ändern“, ordnet die Dezernentin die Entwicklung mit Blick auf die Verpflichtung zur günstigsten Beförderungsvariante ein.
Anträge auf Schülerbeförderung und Bezuschussung von Zeitkarten können auf der Webseite des Landkreises Grafschaft Bentheim gestellt werden: www.grafschaft-bentheim.de (Suchwort: Schülerbeförderung bzw. Bezuschussung von Fahrtkosten für Schüler*innen SEK II und Auszubildende).
Text: Landkreis Grafschaft Bentheim