CORONA

Die „Notbremse“ beim Lockdown – das wurde heute beschlossen

Berlin. Am heutigen Mittwoch haben sich wieder die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten bei einer Videokonferenz getroffen. Eine „Notbremse“ ist nun im Gespräch rund um die Verlängerung des Lockdown bis zum 28. März 2021.

Auf der Pressekonferenz am heutigen Abend gegen 23.30 Uhr wurden unter anderen Folgendes verkündet. Unter der kurzen Zusammenfassung wird von uns der komplette Beschluss zum nachlesen zur Verfügung gestellt. Hier bitte das jeweilige Bild anklicken und „Bild in Originalgröße ansehen“ anklicken – dann ist alles klar und deutlich lesbar. Hier nun ein Auszug aus den Beschlüssen:

Impfen und Testen

Allen Bürgerinnen und Bürgern soll in den nächsten Wochen und Monaten ein Impfangebot gemacht werden. In Arztpraxen soll ab Ende März / Anfang April geimpft werden. Zudem soll jeder die Möglichkeit haben, sich Testen zu lassen.

Schnelltests sagen tagesgenau, ob man jetzt im Moment anstecken ist.

Bis Mitte April sollen in Schulen und Kitas die Kinder und Lehrkräfte einmal pro Woche getestet werden. Das Ergebnis sollte wenn möglich auch bescheinigt werden.

Unternehmen, die kein Homeoffice anbieten, müssen ihre Mitarbeiter einmal pro Woche die Möglichkeit eines Schnelltestes geben. Dieser muss kostenlos sein und das Ergebnis wird möglichst schriftlich bescheinigt. Homeofficepflicht wird bis zum 30. April verlängert.

In den Kommunen sollen Testzentren errichtet werden. Jeder hat die Möglichkeit, sich einmal kostenlos in der Woche testen zu lassen. Eine Bescheinigung über das Ergebnis soll wenn möglich ausgegeben werden. Dieses soll ab dem 08. März eingeführt werden.

Zusammenkünfte / persönliche Kontakte / Kontaktbeschränkungen

Eine Erweiterung der Kontaktbeschränkungen findet ab dem 08. März 2021 statt. Zusammenkünfte des eigenen Haushaltes mit einem weiteren Haushalt sind dann möglich. Die Zusammenkunft ist aber auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder unter 14 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen. Neu: Paare, die nicht zusammen wohnen, sollen künftig als ein Hausstand gelten.

In Regionen mit einer Inzidenz von 35 kann diese Zusammenkunft auf den eigenen und zwei weiteren Haushalten bis maximal zehn Personen ausgedehnt werden. Kinder unter 14 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen.

Wenn die Inzidenzzahl dann wieder steigen sollte, treten die alten Regelungen (ein Haushalt plus ein Haushalt mit max. fünf Personen oder strenger) wieder in Kraft. Näheres beschließen dann die Landkreise.

Weitere Öffnungen im Einzelhandel2. Öffnungsschritt bei stabiler oder sinkender Inzidenz

Nachdem ja die Friseure bereits geöffnet haben, kommt es nun zu einem 2. Öffnungsschritt.

Buchhandlungen, Blumengeschäfte, Kosmetiksalons, Gartenmärkte und Getränkemärkte werden mit zum Einzelhandel des täglichen Bedarfs gerechnet und dürfen wieder öffnen. Dieses soll ab dem 08. März geschehen. Ein entsprechendes Hygienekonzept und ggf. Testkonzept für das Personal und für Kunden mit einem Kunden pro 20 qm muss vorliegen.

Fahr- und Flugschulen dürfen mit Hygienekonzept wieder öffnen. Tagesaktueller Covid 19 Test / Schnelltest ist Voraussetzung und es muss ein Testkonzept geben.

Grundsätzlich zählt, wenn 14 Tage eine stabile oder sinkende Inzidenz besteht, kann der nächste Öffnungsschritt eintreten.

Kommt es an drei aufeinanderfolgenden Tagen zu einer Inzidenz von über 100, so treten die Maßnahmen vom 8. März wieder in Kraft.

Weitere Öffnungsschritte

Bei stabilen Inzidenzen unter 50 können weitere Öffnungen erfolgen. Das Land Niedersachsen wird hierzu gesonderte Verordnungen treffen. Dieses betrifft Museen, Zoologische Gärten, kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen (max. 10 Personen) im Außenbereich und auch auf Außensportanlagen.

Bei weiterer fallender Inzidenz können weitere Geschäfte geöffnet werden und auch weitere Sportarten können durchgeführt werden.

Sollte jedoch eine steigende Inzidenz von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen vorliegen, so tritt eine sogenannte Notbremse in Kraft. Dann treten sofort die Regeln in Kraft, wie sie am 07. März gegolten haben.

Weitere Öffnungsschritte, die bei einer stabilen Inzidenz von 50 über 14 Tage eingeleitet werden, beinhalten z. B. Öffnung der Außengastronomie oder auch eine Öffnung von Konzert- oder Opernhäusern. Hierbei spielt aber auch die Teststrategie eine Rolle. Eine Außengastronomie ist z. B. nur nach vorheriger Terminbuchung durchführbar. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, so ist ein tagesaktueller Covid-19 (Schnelltest) vorzulegen. Auch bei diesem Öffnungsschritt tritt die Notbremse wieder bei der o. g. Inzidenz in Kraft.

Über weitere Öffnungsschritte wird bei der nächsten Videokonferenz beraten. Gerade der Bereich der Öffnungsschritte scheint im ersten Moment recht schwierig darzulegen zu sein. In den folgenden Bildern des Beschlusses, wird dieses jedoch Schritt für Schritt erklärt und verdeutlicht.

Dieses war nur eine ganz grobe Zusammenfassung der aktuellen, wichtigsten Beschlüsse. Hier nun die Bilder der original Beschlüsse der Bund-Länderkonferenz von heute. Dieses sind die original Beschlüsse der Konferenz vom 03.03.2021.