Einsturzgefahr bei „Wolff“-Holzstegträgern
Nordhorn. Die Bauaufsichtsbehörden des Landkreises Grafschaft Bentheim und der Stadt Nordhorn weisen auf mögliche Gefahren durch sogenannte „Wolff“-Holzstegträger hin. Gebäude mit solchen Dachkonstruktionen sollten deshalb dringend von den Eigentümern oder von den anderen Verfügungsberechtigten überprüft werden.
Am 6. November 2023 war das Dach der St. Elisabeth-Kirche in Kassel vollständig ohne Vorankündigung eingestürzt. Nur aufgrund glücklicher Umstände kamen keine Personen zu Schaden. Das Dach der 1959/60 gebauten Kirche wurde durch geklebte Holzträger, sogenannte „Wolff“-Holzstegträger, getragen. Bei diesen Trägern handelt es sich um geklebte Holzbauteile mit doppel-T-Querschnitt. „Wolff“-Holzstegträger waren durch die Firma Wolff-Hallenbau GmbH aus Höxter-Ottbergen in Nordrhein-Westfalen und in Lizenzfertigung auch durch andere Firmen hergestellt worden. Die Firma Wolff-Hallenbau GmbH hat ihre Tätigkeit in Deutschland 1995 eingestellt. Daher liegen keine verlässlichen Informationen zu ihren ausgeführten Objekten vor.
Der Einsturz des Kirchendachs ging sehr wahrscheinlich vom Versagen der mit Harnstoffharz ausgeführten Generalkeilzinkenverbindungen in Firstnähe aus. Als eine wesentliche Ursache wurde deren mangelhafte Ausführung identifiziert. Noch nicht endgültig geklärt ist jedoch, ob auch systembedingte Mängel zu dem Einsturz führten. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass auch weitere von der Firma Wolff-Hallenbau GmbH und auch von anderen Firmen mit vergleichbaren Ausführungsqualitäten erstellte Gebäude gefährdet sind.
Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen weist als Oberste Bauaufsichtsbehörde in einem Erlass darauf hin, dass sich von den bisher 21 identifizierten von der Firma Wolff-Hallenbau GmbH mit „Wolff“-Holzstegträgern errichteten Gebäuden fünf in Niedersachsen befinden. Die laufende Recherche vorhandener Leimgenehmigungsakten wird keine vollständige Auflistung aller möglicherweise betroffenen Gebäude zum Ergebnis haben können. Gebäudeeigentümer oder andere Verfügungsberechtigte werden daher aufgefordert, zu recherchieren, ob die Dächer ihrer Gebäude möglicherweise unter Verwendung von „Wolff“-Holzstegträgern oder vergleichbaren Bauweisen errichtet worden sind. Als vergleichbare Bauweisen gelten hölzerne Stegträger mit harnstoffharzverklebten Generalkeilzinkenverbindungen. Falls Dächer unter Verwendung von „Wolff“-Holzstegträgern oder vergleichbaren Bauweisen errichtet worden sind, wird den Eigentümern oder anderen Verfügungsberechtigten dringend empfohlen, ihre Gebäude auf ihre Standsicherheit überprüfen lassen.
Weitere Informationen finden Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer auf den Internetseiten des Landkreises Grafschaft Bentheim oder der Stadt Nordhorn einschließlich des Erlasses der Obersten Bauaufsichtsbehörde. In diesem Erlass werden die „Wolff“-Holzstegträger“ genau beschrieben und dringend empfohlen Maßnahmen für Betroffene erläutert.
Betroffene aus der Stadt Nordhorn können sich an das Bauordnungsamt der Stadt Nordhorn, Dr. Christoph Uricher, unter der Telefonnummer 05921 878-203 oder unter der E-Mail-Adresse christoph.uricher@nordhorn.de, sowie Eigentümer oder Verfügungsberechtige aus den anderen Gemeinden des Landkreises Grafschaft Bentheim an die Bauaufsicht des Landkreises Grafschaft Bentheim, Klaus Evers, unter der Telefonnummer 05921 96-1524 oder unter der E-Mail-Adresse klaus.evers@grafschaft.de, wenden.
Text: Stadt Nordhorn
