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Eis, Eis – Baby – oder wie man den Ruf der Demokratie nachhaltig beschädigt

Die Eissporthalle Nordhorn – wohl niemand hätte es sich vorstellen können, dass die Verwaltung des Landkreises nach dem überragenden und eindeutigen Ergebnis des Bürgerentscheides nicht zeitnah mit den Sanierungsmaßnahmen, zumindest aber Sicherungsmaßnahmen beginnt.

Der Bürgerentscheid sah in seiner Fragestellung vor, ob die Wählerinnen und Wähler „dafür seien, dass der Landkreis Grafschaft Bentheim die Eissporthalle Nordhorn in der zurzeit bestehenden Größe schnellstmöglich saniert“. Die teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger stimmten am 21.03.2022 mit 74,22 % dafür und verpflichteten den Landkreis damit, die Sanierung schnellstmöglich durchzuführen.

Schnellstmöglich – ein offenbar dehnbarer Begriff in der Verwaltung des Landkreises Grafschaft Bentheim. Über ein Jahr ist vergangen und der zuständige Vertreter des Landkreises hat nunmehr angekündigt – ja was? Dass alles nur noch länger dauert und teurer geworden ist und ggf. neu entschieden werden muss.

Dies hält das Bürgerforum Nordhorn, mit Verlaub gesagt, für unzulässig und für eine Missachtung des Bürgerwillens.

Schnellstmöglich – fernab jeglicher Diskussion um die Eissporthalle und die Kosten, die die vom Bürger gewünschte Sanierung nun verursacht, wird hier ein basisdemokratisches Mittel seitens der Verwaltung mit Füßen getreten. Der erste Bürgerentscheid in der Geschichte der Politik im Landkreis Grafschaft Bentheim und die zuständige Verwaltung braucht über ein Jahr, um weitere Gutachten einzuholen und hat eigentlich nichts getan, um den ihr erteilten politischen Auftrag auch nur ansatzweise umzusetzen, gibt der 1. Vorsitzende Christoph Meier an.

Die Basis unserer Politik, nämlich die Umsetzung des Bürgerwillens, der in diesem Fall direkt und hautnah und ohne die Zwischenschaltung von politischen Vertretern kundgetan wurde, scheint die zuständige Verwaltung des Landkreises in keiner Form zu interessieren. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes scheint es sogar so, als wolle man den Bürgerentscheid untergraben und ad absurdum führen. So sieht die entsprechende Vorschrift vor, dass vor Ablauf von 2 Jahren der Bürgerentscheid nur auf Veranlassung der Vertretung durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert oder aufgehoben werden kann. Danach wäre die zuständige Verwaltung frei in ihren Entschlüssen und berechtigt, einen eigenen weiteren Bürgerentscheid zu initiieren.

Dies scheint im Hinblick auf das Statement des Landrates Herrn Fietzek, wo er eben dies als Alternative in Aussicht stellt, auch bereits in den Plänen der Verwaltung Bestandteil zu sein. Und genau dies erscheint als Hohn und respektlos gegenüber dem eindeutig geäußerten Wählerwillen, der offenbar geplant umgangen werden soll. Und dies nicht nur durch Einholung weiterer Gutachten mit den damit einhergehenden weiteren Verzögerungen und deren Nutzen zunächst dahingestellt bleiben kann, sondern sogar ganz gezielt durch getroffene Aussagen im Rahmen eines auf YouTube einsehbaren Interviews. (Anmerkung der Redaktion – Video hier zu sehen: https://youtu.be/t-qEhHWg1do)

Anstatt sich an juristischen Spitzfindigkeiten und Analysen, was der klare Auftrag des Bürgerentscheides gewesen sei, zu ergehen, sollte der Landkreis dem ihm erteilten Auftrag, die „schnellstmögliche“ Sanierung aufzunehmen, nachkommen und beweisen, dass ihm der Bürgerwillen in seiner reinsten basisdemokratischen Form etwas wert ist. Die Frage des Umfangs, nach eigener Aussage des Landrates eine „rein juristische Frage“, wäre eben als solche bereits in den vergangenen Monaten zu lösen gewesen, so dass dies nun auch noch als vorgeschoben angenommen werden muss, um weitere Zeit zu gewinnen, teilt die 2. Vorsitzende Christiane Preuß mit.

Das Bürgerform Nordhorn befürwortet nach wie vor den Bestand einer Eishalle, am wichtigsten erscheint jedoch im Hinblick auf die immer mehr schwindende Zeit die Schaffung von Eis in Form einer Übergangslösung. Dies nicht nur, um den Eissporttreibenden, die jetzt nach Rheine und Dinslaken ausweichen müssen, die Möglichkeit zu geben, ihren Sport zu treiben sondern auch um dieses Alleinstellungsmerkmal in der Grafschaft zu erhalten.

Völlig unabhängig von der Eissporthalle ist es für das Bürgerforum Nordhorn jedoch wichtig aufzuzeigen, dass hier seitens der Verwaltung des Landkreises das basisdemokratische Mittel des Bürgerentscheides offensichtlich nicht ernst genug genommen wurde oder wird. Der Bürgerentscheid als Mittel der Basisdemokratie darf grundsätzlich keinesfalls durch Taktieren von der Verwaltung und Politik unterlaufen werden. Es muss Politik und Verwaltung, die eigentlich den Wunsch und Willen der Wählerinnen und Wähler umsetzen sollen, klar sein, dass Bürgerentscheide verpflichten. Auch wenn es nicht in die Vorstellung der Politik und Verwaltung passt, sie sind Diener des Volkes, dessen Auftrag zu erfüllen ist.
Die Verpflichtung des Landkreises zur Durchführung desselben muss daher sichergestellt werden. Entsprechend wird das Bürgerforum Nordhorn e. V. die Möglichkeit juristischer Schritte anwaltlich prüfen lassen.

Text: Bürgerforum Nordhorn – Christiane Preuß