AktuellesLandkreis Grafschaft Bentheim

Eissporthalle Nordhorn – der Sachstand bei den Parteien

Nordhorn. Grafschaft Bentheim. Auch während der Sommerpause des Kreistages gibt es immer wieder viele Informationen aus den Parteien. Wir haben einmal bei den Parteien und auch der Verwaltung angefragt, was im Moment passiert und natürlich auch, wie die kritische Berichterstattung rund um die Petition gesehen wird. Damit wollten wir einfach einmal einen Sachstand abfragen, wie es im Moment ausschaut.

Die Verwaltung / der Landkreis:

Wir haben beim Landkreis angefragt, wie im Moment das weitere Vorgehen in Bezug auf die Petition ist und auch, was bereits in Sachen Eissporthalle eingeleitet wurde. Hintergrund hierbei ist die Situation, dass die Petition, die mit im Kreistagsbeschluss ist, die Mindestanzahl der Stimmen erreicht hat. Zudem wurde aber auch kritisch hinterfragt, inwieweit Informationen zu einer eventuellen Manipulation angekommen sind.

Frage: Wie ist nun das genaue weitere Vorgehen der Verwaltung, da ja die erste Petition die vom Kreistag beschlossene Anzahl der votierenden Personen erreicht hat?

Der Kreistagsbeschluss vom 7. Juli 2022 sieht vor, dass sich der Kreistag nun erneut mit dem Thema Eissporthalle befasst und einen zweiten Bürgerentscheid auch auf Grundlage der dann bestehenden Datenlage ergebnisoffen prüft. Unter rechtlichen Gesichtspunkten ist es möglich, einen zweiten Bürgerentscheid innerhalb der Bindungsfrist von zwei Jahren auch ausschließlich durch den Kreistag zu beantragen.

Mail vom 14.07.2022 von der Pressestelle des Landkreis Grafschaft Bentheim

Frage: Wie wird mit der neuen Petition umgegangen – natürlich auch hier, wenn diese die erforderlichen Stimmen erhält? Hat diese Einfluss auf zukünftige Entscheidungen?

Der Kreistagsbeschluss enthält keine Aussagen zu der neuen Petition der Petentin van Helt. Diese Petition wird gegebenenfalls eine Rolle spielen bei der anstehenden ergebnisoffenen Prüfung aufgrund der dann bestehenden Datenlage.

Mail vom 14.07.2022 von der Pressestelle des Landkreis Grafschaft Bentheim

Frage: Welche Maßnahmen wurden zum Neubau der Eissporthalle bereits nach der Kreistagssitzung eingeleitet?

An den Beschluss des Kreistages über die Umsetzung einer der drei Varianten soll sich die Prüfung der Wirtschaftlichkeit möglicher Ausschreibungsformen entsprechend dem Beschluss des Kreisausschusses vom 03. Juni 2021 anschließen. Die entsprechende Auftragsvergabe wurde bereits veranlasst.

Mail vom 14.07.2022 von der Pressestelle des Landkreis Grafschaft Bentheim

Frage: Sind der Verwaltung mittlerweile Klagen oder Ähnliches bekannt, die eingereicht wurden?

Klagen sind der Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt.

Mail vom 14.07.2022 von der Pressestelle des Landkreis Grafschaft Bentheim

Auf die Nachfrage der evtl. Manipulationsmöglichkeiten der Petitionen oder eventueller doppelt abgegebener Stimmen erhielten wir am 19. Juli 2022 folgende Stellungnahme:

Ob die Online-Petition in dem hier beschriebenen Fall der Initiative „Wir brauchen einen neuen Bürgerentscheid“ der Petentin Deters manipuliert worden ist, entzieht sich unserer Kenntnis. Fakt ist hingegen die Beschlusslage des Kreistages in der letzten Sitzung vom 07. Juli 2022, in der es heißt: „Sollte die laufende Bürgerpetition der Petentin Deters das Quorum von 1.400 Unterschriften innerhalb von 3 Monaten ab heute erreichen, wird sich der Kreistag erneut mit dem Thema Eissporthalle befassen und einen zweiten Bürgerentscheid auch auf Grundlage der dann möglichweise neuen Datenlage ergebnisoffen prüfen“. Insofern müsste das vorliegende Quorum von 1.400 Stimmen maßgeblich für eine erneute Befassung des Kreistages mit dem Thema Eissporthalle sein. Für weitergehende Informationen bitte ich Sie, sich an die Mehrheitsgruppe des Kreistages zu wenden.

Bereits am Montag, den 18. Juli 2022 haben wir die Parteien in der Grafschaft Bentheim mit der Bitte angeschrieben, sich zu der aktuellen Lage im Bezug der Eissporthalle und auch der Petitionen zu äußern. Folgende Äußerungen erhielten wir hier:

Sachstand BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

Auch am 18. Juli 2022 erhielten wir die erste Stellungnahme im Namen des Kreisvorstand der BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN von Frau Elisabeth Bergner. Wörtlich heißt es hier:

Vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir GRÜNEN sind allerdings nicht die richtige Adresse dafür. Denn die Petition „Eissporthalle Nordhorn – Wir brauchen einen neuen Bürgerentscheid!“ haben weder der Kreisverband der GRÜNEN in der Grafschaft noch einer der GRÜNEN Ortsverbände initiiert. Vielmehr stammt die Petition von einer Privatperson. Fragen zur politischen Bewertung beider Petitionen werden im politischen Diskurs der kommenden Monate erörtert. Der Meinungsbildungsprozess der GRÜNEN ist hierzu noch nicht abgeschlossen. Insoweit ist uns auch eine Kommentierung zurzeit noch nicht möglich. 

Elisabeth Bergner, BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN per Mail am 18. Juli 2022

Auf Nachfrage zu der Situation der aktuellen Petitionen erhielten wir am 19. Juli 2022 folgende Mitteilung:

Für Fragen zur Sicherstellung einer einwandfreien Unterschriftensammlung darf ich erneut auf die Plattformbetreiber und ggf. die Kreisverwaltung verweisen.

Dennoch hier eine kurze politische Einordnung aus unserer Sicht:
Wie Unterschriftslisten sind Onlineabstimmungen ein Mittel zur politischen Willensbildung. Wie auf Unterschriftslisten kann auch in Onlinepetitionen die Angabe von Falschnamen nicht vollständig ausgeschlossen werden.

In den gesetzlich geregelten Anträgen, Begehren und Entscheiden nach §§ 31 ff. NKomVG sind daher formelle Anforderungen an die Unterschriften definiert, mit denen mittels Prüfung ein Missbrauch ausgeschlossen werden kann. Die Listen bleiben nachträglich einsehbar und bieten damit vollständige Transparenz.

Die von Ihnen angesprochene Petition – ebenso wie die zeitgleich laufende gegensätzliche Petition – ist noch nicht abgeschlossen. Da eine Schlusskontrolle der analogen und/oder digitalen Unterschriften nur durch die Verwaltung und somit nach ihrer Einreichung erfolgen kann, ist eine lückenlose Live-Verifizierung der Unterschriften für Unterschriftensammlungen faktisch nicht umsetzbar.

Vollkommen unabhängig davon steht die Frage im Raum, inwieweit der Kreistag die – noch unter der Schwelle der gesetzlichen Regelungen befindliche – bloße Existenz beider Petitionen zukünftig berücksichtigt. Dies bleibt Teil seiner souveränen politischen Willensbildung.

Elisabeth Bergner, BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN per Mail am 19. Juli 2022

Dieses sind die Informationen, die wir von den BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN im Moment erhalten haben. Innerhalb der nächsten Zeit wird es aber voraussichtlich noch eine weitere Stellungnahme von dem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der GRÜNEN, Herrn Everhard Hüsemann geben. Dieses wird uns aus den Reihen der BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN berichtet. Wie uns mitgeteilt wurde, soll er die Art und Weise, wie über die Eissporthalle in den sozialen Medien diskutiert wird, beklagen. Es ist geplant, dass sich Herr Hüsemann dahingehend in einem Interview in einem anderen Blog äußern wird.

Sachstand SPD

Von der SPD erhielten wir folgendes Statement am 19. Juli 2022:

Haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Im Auftrag von Herrn Will soll ich Ihnen Folgendes auf Ihre Anfrage zuleiten: „Wir sind nicht dafür zuständig, einen möglichen digitalen Betrug aufzudecken. Die SPD-Kreistagsfraktion hat eine klare Haltung zur Eissporthalle: Wir sind für den Abriss und für einen Neubau. Wir wollen kein neues Bürgerbegehren.“ Für Rückfragen oder weitere Anliegen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Florian Hartke, Mitarbeiter des Abgeordneten Büro am 19. Juli 2022 per Mail

Sachstand FDP

Auch die FDP hat sich schnell zu dem Thema geäußert. Bereits kurze Zeit nach unserer Anfrage erreichte uns folgendes Statement:

Aus Sicht der FDP Kreistagsfraktion ist allein die Tatsache, dass dieser Petition ein solches Gewicht eingeräumt wird, bereits problematisch. Wir hatten in der Kreistagssitzung, in der die GRÜNE/CDU-Kreistagsgruppe ihren Beschlussvorschlag durchgedrückt hatte, bereits auf diese Absurdität hingewiesen. Nach niedersächsischer Kommunalverfassung ist ein Bürgerbegehren zur Sachfrage eines – innerhalb der letzten zwei Jahre – durchgeführten Bürgerentscheids unzulässig. Dass die GRÜNE/CDU-Kreistagsgruppe die Verantwortung dennoch weiterhin und wiederholt von Politik wegschieben will und statt auf ein Bürgerbegehren nun auf eine Petition setzt, war inhaltlich absolut widersprüchlich. Diesem rundgelutschten Beschluss dann auch noch den Anstrich von Rechtssicherheit geben zu wollen – indem man auf die niedersächsische Kommunalverfassung im Zusammenhang mit der Petition verweist – ist fachlich schlicht falsch. Für uns als FDP ändert diese Petition nichts an unserer bisherigen Auffassung. Auch ist es unserer Auffassung nach nicht an uns, zu überlegen, wie wir den grün-schwarzen Karren aus dem Dreck bekommen. Es macht jedoch auf absurde Weise eine zusätzliche Dimension der GRÜNE/CDU-Herangehensweise deutlich; Play stupid games – win stupid prizes!“

Florian M. Pletz im Namen der Kreistagsfraktion am 18. Juli 2022 per Mail

Wir haben dahingehend unsere Frage dann noch einmal auf die Petition konkretisiert und erhielten folgende Antwort / Stellungnahme:

Rein technisch wird deswegen der Kreistagsbeschluss wohl nicht hinfällig sein. Immerhin ist der Kreistag in der Lage – wie zu sehen – sich an jeden erdenklichen Unsinn per Beschluss zu binden. (Auf den „Unsinn“ bin ich in meiner vorherigen E-Mail ja eingegangen.) Unserer Auffassung nach, hätte diese Petition keinesfalls beschlossener Anlass für ein Überdenken eines Kreistagsbeschlusses werden dürfen. Die Petition als solche hat zudem ihre (aufgezeigten) Schwächen. Dass dieser Kreistagsbeschluss nun in noch größerem Unsinn endet, war abzusehen und hätte vermieden werden können. So verkommt das Ganze mehr und mehr zur Farce.

Florian M. Pletz im Namen der Kreistagsfraktion am 18. Juli 2022 per Mail

Sachstand CDU / Junge Union

Von der CDU haben wir bis heute (Stand 22. Juli 2022 ) leider noch keine Stellungnahme bekommen. Die Junge Union hingegen hat sich bei uns wie folgt geäußert:

Als Junge Union (JU) Nordhorn sind wir immer noch verärgert über den Kreistagsbeschluss zur Eissporthalle. Neben der zusätzlichen Zeit, die abermals unnötig verloren geht, beschäftigen uns vor allem die Einschränkungen bezüglich gültiger Klagen und einer Petition, die einen zweiten Bürgerentscheid fordert. Dass die Gewaltenteilung durch die Aushebung des Klageweges beschnitten wird, haben wir bereits in der vergangenen Woche in einer Pressemitteilung thematisiert. Auch die, vor allem in den sozialen Medien, hochkommen Skepsis gegenüber beiden Petitionen teilen wir. Zum einen kann eine Petition, in der Leute mehrfach unterschrieben haben, Namen wie Layla oder Max Mustermann auftauchen und nicht einmal nach einem Geburtsdatum gefragt wird, kein Mittel sein, um einen demokratischen Bürgerentscheid auszuhebeln. Zum anderen besteht für jeden Bürger die Möglichkeit, dass er oder sie bei beiden Petitionen mehrfach abstimmt. Wir unterstellen der Kreispolitik nicht, dass sie Manipulationen bei den Petitionen wissentlich fördert, wir unterstellen aber, vor allem den Grünen, ein infantiles Weltbild, weil sie im Vorfeld nicht damit gerechnet haben und so mögliche Manipulationen billigend in Kauf nehmen. Die Grünen teilen sogar noch solche obskuren Petitionen auf ihren Seiten. 

Alle wahlrechtlichen Hürden und Wahlgrundsätze, die nötig waren, um den Bürgerentscheid auf den Weg zu bringen, werden durch diese Petitionen nicht abgedeckt. Bei der Petition ist es egal, wie alt eine Person ist, wo sie wohnt, wie oft sie abstimmt und sogar, ob es sie wirklich gibt. Genau deshalb kann die Frage nach der Sanierung oder dem Neubau nicht an einer Petition hängen, die mehr Fragen aufwirft, als sie beantwortet. Der Kreistag muss seinen Beschluss in dieser Frage überarbeiten und sollte sich nun endgültig, ohne Wenn und Aber, dem Bürgerwillen beugen und sich zur Zukunft des Eissports in der Grafschaft Bentheim bekennen. Für uns als Junge Union ist es immer schön, wenn Politiker versuchen die Welt mit Kinderaugen zu sehen, die Naivität von Kleinkindern aber in Form einer dubiosen Petition in einen Kreistagsbeschluss einfließen zu lassen, ist dilettantisch und muss korrigiert werden. 

Kevin Döhe, Junge Union per Mail am 18. Juli 2022

Sachstand IPG

Wir haben natürlich auch die IPG gebeten, Stellung zu beziehen. Eine erste Mail ist, so wie es übermittelt wurde, nicht angekommen. Die IPG hat aber nach einer Kopie der Mail sofort reagiert und uns am 24. Juli 2022 folgendes mitgeteilt:

Eine Online-Petition, sei es die Petition “Eissporthalle Nordhorn – Wir brauen einen neuen
Bürgerentscheid!“ oder die Gegenpetition „ Eissporthalle Nordhorn – Wir brauchen keinen neuen
Bürgerentscheid“ ist in erster Linie ein Meinungsbild der Bürger zu einem Thema, das bei
entsprechender Anzahl von Unterstützer im Kreistag behandelt werden muss. 1400 Stimmen für ein
Quorum ist ein niedriger Schwellenwert, um den Kreistag zu einer Stellungnahme zu zwingen. Diese
Petitionen nun so hoch zu hängen und mit dem Bürgerentscheid zu vergleichen, ist Nonsens. Es ist
eigentlich egal, wie diese beiden Petitionen nun ausfallen werden. Der Kreistag wird sich wieder mit
dem Thema beschäftigen müssen. Dafür hat die Gruppe Grüne/CDU mit ihrem Antrag gesorgt. Dieser
nun langjährige Umgang mit der Eissporthalle verkommt immer mehr zu einem Trauerspiel. Das
größte Armutszeugnis dieser verkorksten Lage sind nicht die Petitionen oder die Möglichkeiten der
Manipulation durch Mehrfachstimmabgabe, sondern das Verhalten der Kreistagsfraktion Grüne/CDU.
Diese haben mit ihrem erweiterten Antrag im Sportausschuss und im Kreistag zum wiederholten Mal
„auf Zeit gespielt“, die Verantwortung weit von sich geschoben und an den Bürger abgegeben um ja
keinen eigenen Standpunkt einzunehmen zu müssen bzw. sich eine weitere Rückzugsebene
vorzuhalten. Bei uns ist der Eindruck entstanden, dass mit diesen taktischen Spielchen und den
daraus resultierenden Diskussionen im Internet und in der Presse, der Bürger, der Wähler, nun so
lange genervt werden soll, bis dieser in einem nächsten Bürgerentscheid so abstimmt, wie es sich die
Verwaltung und die Gruppe Grüne/ CDU schon im ersten Bürgerentscheid gewünscht haben.
Den Standpunkt der IPG zur Umsetzung des Bürgerentscheides haben wir in der Kreistagssitzung
hinlänglich dargelegt. Hier hat sich unsere Position nicht verändert. Wir sind weiterhin für den Erhalt
des Eissports in der Grafschaft und für die Sanierung der Eissporthalle. Aber in der günstigeren,
kleinen Version mit 1500 Zuschauern. Diese ist unserer Meinung nach, trotz erhöhter Betriebskosten,
die deutlich wirtschaftlichere Variante, wenn man die Differenz der Investitionskosten von fast 6.Mio €
zwischen Neubau und Sanierung mit Verstand betrachtet.
Auch die Argumentation einiger Akteure, die kleine Sanierung sei nicht genehmigungsfähig oder
würde nicht den gültigen Verordnungen des Brandschutzes und der Versammlungsstättenverordnung
genügen, entspricht nicht den Gegebenheiten.
Das hier von Seiten der Bürgerinitiative, die den Bürgerentscheid initiiert hat, bzgl. der baulichen
Einschränkungen und der reduzierten Zuschauerzahl keine Kompromissbereitschaft signalisiert und
mit möglichen Klagen gedroht wurde, ist schade, nachvollziehbar aber kontraproduktiv. Sich hier auf
einen Einspruch oder auf einen Klageweg einzulassen, egal ob gegen den Kreistagsbeschluss, den
Beschluss zum Neubau, den ersten Bürgerentscheid oder einen neuen Bürgerentscheid, spielt nur
denjenigen in die Karten, die von vorneherein für das Aus der Eissporthalle waren.
Es geht schon lange nicht mehr darum in welcher Variante die Eissporthalle erhalten bleiben soll,
sondern darum ob der Eissport und eine Eissporthalle überhaupt in der Grafschaft eine
Überlebenschance haben.
Letztendlich sollte es unser Ziel sein dass, dem Bürgerentscheid entsprechend, die Eissporthalle
schnellstmöglich saniert wird, damit der Eissport in der Grafschaft eine Zukunft hat.

Sachstand Afd

Auf Anfrage hat sich auch die Afd geäußert:

Sollten die online-Petitionen tatsächlich in der geschilderten Art oder ähnlich manipulierbar sein, so verbietet sich selbsterklärend jegliche weitere Verwendung der Petitionsergebnisse als Grundlage für Anträge einer (beliebigen) Fraktion im Kreistag oder daraus hervorgehender Beschlüsse des Kreistags.

Unserer Ansicht nach ist der bei der letzten Kreistagssitzung getroffene Beschluss, initiiert durch die Zusammenarbeit von Bündnis90/Die Grünen und CDU, durch die nun aufgedeckten Möglichkeiten der Ver-/Fälschung endgültig hinfällig.

Was als einigermaßen bequemer Ausweg aus dem Dilemma erschien, wenn auch mit weiteren Vertrauensverlusten, erweist sich nun als weitere grobe Beschädigung der Glaubwürdigkeit vieler im Kreistag vertretener Parteien, die für diesen Antrag votiert haben. 

Alles in allem ist das Thema „Sanierung der Eissporthalle in Nordhorn“ zu einem Trauerspiel sondergleichen geworden und viele Grafschafter Bürger sind hochgradig verärgert angesichts des Taktierens im Zusammenspiel von Verwaltung und Politik. Da mögen die Entschuldigungsreden noch so geschliffen sein und es mögen noch so viele Ausreden gefunden werden, es bleibt dabei: Bürgerentscheide sind Instrumente direkter Demokratie auf kommunaler Ebene. Entsprechend müssen sie behandelt werden, mit Respekt vor dem Willen des Souveräns!

Dieser Wille wurde mit übergroßer Mehrheit bekundet. JA zur Eissporthalle! Es wäre erfrischend, wenn alle „Umdeuter“ und „Kaffeesatzleser“ diesen Willen endlich ernsthaft zur Kenntnis nehmen und genauso ernsthaft umsetzen würden. Wir stehen hinter Bürgerentscheiden, die einmal getroffen wurden, ohne Wenn und Aber.

Ansgar Schledde Kreisvorsitzender

Das war die Übersicht der einzelnen Parteien. Leider fehlt, wie bereits berichtet, von der CDU eine Stellungnahme. Sowohl das Wahlkreisbüro als auch die Zentrale wurden von uns mit einer Mail angeschrieben.

Zu guter Letzt möchten wir aber noch hervorheben, dass sich auch die Betreiber der online Petitionen bei uns gemeldet haben. Wir freuen uns, dass diese zur Klärung des ganzen Sachverhaltes aufklären möchten und darlegt, wie sicher diese online Plattform aus deren Sicht ist:

Verifizierung von Unterschriften

Um die Verifizierung von Unterschriften zu gewährleisten, muss die Unterschrift per Bestätigungsmail an die angegebene E-Mail-Adresse bestätigt werden. Da wir Menschen, die nicht internetaffin sind, auch Zugang zu politischer Beteiligung ermöglichen wollen, können bis zu fünf Personen aus einem Haushalt die Petition unter Verwendung derselben E-Mail-Adresse unterschreiben. Auf unserer Plattform weisen wir auf diesen Umstand hin.

Gefälschte Unterschriften erkennen wir unter anderem anhand von Mustern in den IP-Adressen, den E-Mail-Adressen, den Cookies und im zeitlichen Verlauf der Unterschriften. Wenn viele auffällige Unterschriften abgegeben werden, wird unser Spam-Schutz automatisch aktiviert. Die Online-Sammlung von Unterschriften ist damit genauso sicher wie eine Unterschriftensammlung auf der Straße.

Neben der Unterstützung durch unser Sicherheitssystem werden Unterschriften auch manuell auf ihre Authentizität überprüft und wenn nötig gelöscht. Zudem können die Unterschriften auch von den zuständigen Behörden, beispielsweise einem Petitionsausschuss oder einer Stadtverwaltung, auf Ihre Authentizität überprüft werden.

Das Fälschen von Unterschriften ist ein Straftatbestand (Urkundenfälschung) nach §267 StGB, der sogar als (versuchter) Betrugsversuch nach §263 StGB geahndet werden kann. 

Glaubhaftigkeit von Online-Petitionen

Laut Art. 17 GG kann sich jede Person mit einem Einwand an das zuständige Parlament wenden. Dieses Petitionsrecht gilt ab einer Unterschrift. openPetition ermöglicht On- und Offline-Beteiligung zu bündeln und gibt Menschen mit verschiedensten Meinungen eine Plattform, um relevante Themen in die Öffentlichkeit zu bringen und eine Debatte darüber anzuregen. 

Im Gegensatz zu einem Bürgerentscheid, bei dem die wahlberechtigte Bevölkerung entscheidet, stellt eine Petition eine Bitte/Anfrage an das Parlament dar. Was also aus einer Petition wird, entscheiden die politischen Mehrheitsverhältnisse des entsprechenden Parlaments.

Bezüglich der Eissporthalle gibt es derzeit zwei Petitionen, die eine setzt sich gegen einen neuen Bürgerentscheid ein, die andere für einen neuen.

Der politische Empfänger einer Petition ist berechtigt, die Unterschriftenlisten einzusehen und diese mit Hilfe des Melderegisters zu prüfen. 

Per Mail am 18. Juli 2022

Die Statements der Parteien und die sonstigen Statements sind von uns nicht gekürzt worden und sind so veröffentlicht worden, wie sie uns zugesandt worden sind.