Emlichheim – Erhöhtes Verkehrsaufkommen und zahlreiche Verstöße im Zusammenhang mit dem Feuerwerksverkauf
Emlichheim (ots) – Im Zusammenhang mit dem Feuerwerksverkauf kam es am Montag,
den 29. Dezember 2025, in der Zeit von 08:00 bis 19:30 Uhr, sowie am Dienstag,
den 30. Dezember 2025, von 08:00 bis 19:00 Uhr, im gesamten Einsatzbereich der
Polizeistation Emlichheim zu einem deutlich erhöhten Verkehrsaufkommen.
Aufgrund des starken Andrangs und der hierfür nicht ausreichenden
Parkmöglichkeiten kam es an beiden Tagen durchgehend zu Verkehrsbehinderungen.
Insbesondere durch falsch abgestellte Fahrzeuge wurden Straßen und Zufahrten
teilweise erheblich beeinträchtigt.
Im Rahmen der durchgeführten Verkehrskontrollen überprüften die eingesetzten
Polizeibeamtinnen und -beamten zudem die Fahrtüchtigkeit zahlreicher
Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer. Hierbei wurden mehrere Verfahren wegen
Verstößen gegen das Straßenverkehrsgesetz eingeleitet.
Am Montag stellten die Einsatzkräfte bei einem Fahrzeugführer eine geringfügige
Menge Amphetamin fest, welche sichergestellt wurde. Darüber hinaus wurden an
diesem Tag insgesamt neun Blutprobenentnahmen angeordnet. Es wurden unter
anderem Ermittlungsverfahren wegen des Fahrens unter dem Einfluss von
Betäubungsmitteln und THC sowie wegen allgemeiner Verstöße mit Kokain
eingeleitet. Zudem wurden 75 Verkehrsordnungswidrigkeiten nach der
Straßenverkehrs-Ordnung festgestellt. Verstöße gegen die Parkvorschriften wurden
mit Verwarngeldern in Höhe von insgesamt rund 3.000 Euro geahndet.
Am Dienstag wurden sechs Blutprobenentnahmen durchgeführt. Auch an diesem Tag
leiteten die Polizeikräfte Ermittlungsverfahren wegen des Fahrens unter dem
Einfluss von Betäubungsmitteln und THC sowie wegen eines allgemeinen Verstoßes
mit Kokain ein. Darüber hinaus wurden 50 Verstöße gegen die
Straßenverkehrs-Ordnung festgestellt. Parkverstöße wurden mit Verwarngeldern in
Höhe von insgesamt rund 2.000 Euro sanktioniert.
Die Polizei appelliert in diesem Zusammenhang erneut an alle
Verkehrsteilnehmenden, insbesondere bei stark frequentierten Verkaufsstellen
ausreichend Zeit einzuplanen, nur erlaubte Parkflächen zu nutzen und stets
nüchtern am Straßenverkehr teilzunehmen.
