CORONA

Erste Informationen zum „harten Lockdown“ ab Mittwoch

Berlin. Am heutigen Sonntagvormittag trafen gab es eine Telefonkonferenz zwischen der Kanzlerin und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten. Wir möchten hier erste Informationen geben, die auf der Pressekonferenz heute um 11.15 Uhr gegeben wurden. Inwieweit diese neuen Regeln auch in Niedersachsen umgesetzt werden, müssen die nächsten Verordnungen ergeben. Wir weisen darauf hin, dass dieses die ersten Informationen aus der Pressekonferenz sind. Wie Niedersachsen es umsetzt und ob es weitere Einschränkungen gibt, bleibt abzuwarten. Die folgenden Beschlüsse zählen am Mittwoch, den 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021. Eine Überprüfung findet am 05. Januar 2021 statt.

Kontaktbeschränkungen

Es bleibt bei der Regelung 5 Personen zwei Haushalte. In der Zeit vom 24. Dezember 2020 bis zum 26. Dezember 2020 darf man über den eigenen Hausstand heraus plus 4 weitere aus dem engsten Familienkreis oder verwandte der geraden Linie zu sich einladen / sich begegnen. Diese Regelung zählt NICHT zu Silvester.

Einzelhandel

Der Einzelhandel wird in weiten Teilen geschlossen. In der Zeit vom 16. Dezember bis zum 10 Januar bleiben jedoch der Lebensmittel Einzelhandel, Reformhäuser, Apotheken, Wochenmärkte, Drogerien und weitere noch auszuführende Einzelhandlungen geöffnet. Friseursalons, Kosmetikstudios, Tattoo Studios und ähnliche Dienstleistungen der Körperpflege werden geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege bleiben weiter möglich.

Feuerwerk / Pyrotechnik / Alkohol

Der Verkauf von Pyrotechnik wird verboten. Das Trinken alkoholischer Getränke im öffentlichen Raum wird vom 16. Dezember bis 10. Januar untersagt.

Schulen und Kitas

Schulen und Kitas werden ab dem 16. Dezember 2020 geschlossen. Die grundsätzliche Pflicht des Präsenzunterrichtes wird ausgesetzt. Kinder sollen, wann immer es möglich ist, zu Hause betreut werden. Eine Notbetreuung wird gewährleistet. Wie diese Notbetreuung aussieht und wem diese Notbetreuung zusteht, wird noch berichtet.

Homeoffice und Betriebsferien

Die Arbeitgeber sollen Betriebsferien prüfen. Es soll vorwiegend im Homeoffice gearbeitet werden.

Gaststätten / Restaurants

Gaststätten / Restaurants bleiben weiterhin geschlossen. Ein „to go“ Verkauf bleibt weiterhin gestattet. Der Verzehr von Speisen oder Getränken vor Ort ist untersagt.

Gottestdienste

Für Gottesdienste wird es besondere Voraussetzungen geben. Es wird die Mundschutzpflicht am Platz geben und eine Abstandsregel von 1,5 m geben. Das Bundesinnenministerium wird mit den Kirchen Gespräche führen

Alten- und Pflegeheime

In Alten- und Pflegeheimen wird es regelmäßige Testungen des Pflegepersonal geben. Wie diese regelmäßigen Testungen durchgeführt werden, wird noch organisiert.

Dieses sind erste Informationen aus der Pressekonferenz. Sobald wir weitere Beschlüsse aus dem Land Niedersachsen oder aus den Landkreisen haben, werden wir natürlich sofort berichten. Das Land Niedersachsen kann diese Beschlüsse noch verschärfen. Wir müssen im Moment abwarten, wie alles umgesetzt wird