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EUREGIO-KLINIK lockert Besucherregelung und hebt Einschränkungen bei geplanten Operationen und Behandlungen auf

Nordhorn. Vor dem Hintergrund regional deutlich sinkender Inzidenzwerte und der
zunehmenden Durchimpfung der Bevölkerung und der eigenen Mitarbeiter hat die
EUREGIO-KLINIK eine neue Besucherregelung für Patienten und deren Angehörige
verabschiedet und die Einschränkungen bei geplanten Operationen und Behandlungen
aufgehoben. „Wir freuen uns sehr, dass unsere Patienten zukünftig wieder Besuch
empfangen dürfen. Dies ist nicht nur für die Patienten, sondern auch für unsere Mitarbeiter
ein wichtiger Schritt hin zur Normalität. Auch freuen wir uns, dass wir die Einschränkungen
bezüglich geplanter Operationen und Eingriffe aufheben können“, kommentiert
Geschäftsführer Michael Kamp die veränderten Regelungen.
Aufgrund der Corona Pandemie wurden in den vergangenen Monaten teilweise geplante,
nicht lebensnotwendige Operationen und Behandlungen ausgesetzt. Ab dem 26. Mai werden
diese Einschränkungen nun wieder aufgehoben. „Wir sind zuversichtlich, dass alle Patienten
zeitnah einen Termin erhalten. Wir bitten darum, entsprechende Anfragen über die
Sekretariate der jeweiligen Abteilungen zu stellen“, so Kamp.
Gradwanderung zwischen Lockerungen und einem bestehenden Infektionsrisiko
„Wir wissen, wie schwer die letzten Monate für unsere Patienten, deren Familien und
Freunde waren. Weshalb wir uns umso mehr freuen, künftig wieder Besucher empfangen zu
dürfen. Auch wenn wir mit den Regelungen noch nicht auf dem Stand von vor Corona sind,
ist es dennoch sehr wichtig, diesen Schritt jetzt so zu gehen“, so der Geschäftsführer. Damit
die veränderte Besucherregelung und die dadurch deutliche Erhöhung externer Kontakte
nicht zu einem erhöhten Infektionsgeschehen führt, kann der Besuch von Patienten nur auf
Basis verbindlicher Regeln erfolgen.


Neue Besucherregelung ab dem 26. Mai

Beim Besuchskonzept greift die EUREGIO-KLINIK auf bereits bewährte Regelungen aus
dem letzten Jahr zurück. Wesentliche Eckpunkte des Konzeptes sind die Beschränkung der
Besucheranzahl auf maximal einen Besucher pro Tag mit einer Besuchszeit von 30 Minuten,
wobei insgesamt zwei Besucher benannt werden können. Die namentliche Nennung der
Besucher erfolgt entweder direkt bei Aufnahme oder im späteren Verlauf durch eine
persönliche Abfrage durch die Pflegekräfte. „Wir bitten bereits jetzt um Verständnis, dass
auch weiterhin nur Besuche von namentlich, bereits im Vorfeld angegebenen Besuchern zugelassen werden können“, erläutert Kamp. Auch ist von einem Besuch abzusehen, wenn
der Besucher grippeähnliche Symptome aufweist.
Zudem gibt es für Patienten und deren Besucher feste Besuchszeiten im Zeitraum zwischen
14.00 – 18.30 Uhr, um größere Menschenansammlungen sowohl im Eingangsbereich als
auch in den Patientenzimmern bzw. Stationsbereichen zu vermeiden. Die weiteren Aspekte
der Besucherregelung befassen sich im Wesentlichen mit den AHA-L-Regeln wie etwa dem
verbindlichen Tragen einer FFP2-Maske.

Keine Testpflicht für Geimpfte und Genesene
Weiterhin gilt die verpflichtende Vorlage eines negativen SARS-COV2-Tests, der nicht älter
als 24 Stunden sein darf. Dieser kann über die regionalen Testzentren oder Apotheken
durchgeführt werden. Der Nachweis einer Genesung oder einer vollständigen Impfung
ersetzt die Vorlage eines negativen Tests.
Weiterhin ist es notwendig, von jedem Besucher die persönlichen Kontaktdaten sowie den
Zeitpunkt des Betretens und des Verlassens der EUREGIO-KLINIK zu dokumentieren. Die
bereits in der Vergangenheit bestandenen Ausnahmeregelungen für Besuche von
intensivmedizinisch zu versorgenden Patienten, Palliativpatienten oder Patienten im Bereich
der Pädiatrie und Geburtshilfe gelten auch weiterhin. Weitere Details und Merkblätter der
Besuchsregelung werden den Besuchern zur Verfügung gestellt und sind auch über die
Website aufrufbar.
Aktuell werden 3 COVID-19 Patienten, davon 2 intensivmedizinisch in der EUREGIO-KLINIK
versorgt