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Fachtag: Vernachlässigung von Kindern ist ein unterschätztes Risiko

Vernachlässigung ist die wohl am wenigsten wahrgenommene Form der Kindeswohlgefährdung im Gegensatz zur körperlichen Misshandlung und der sexualisierten Gewalt. Die Auswirkungen auf die Entwicklung der Kinder werden häufig unterschätzt. Fehlende emotionale und körperliche Fürsorge, ein Mangel an Geborgenheit und Wertschätzung oder fehlende Förderung können aber zu erheblichen, manchmal lebenslangen psychischen und körperlichen Schädigungen führen.

Das „Netzwerk Frühe und Präventive Hilfen“ im Landkreis Grafschaft Bentheim hat vor der Corona-Pandemie Anfang März mit einer Fachtagung auf diesen Missstand aufmerksam gemacht. 150 Teilnehmer, darunter Ärzte, Richter, Erzieher, Hebammen, Anwälte, Lehrer und Sozialpädagogen verfolgten die Vorträge von Natalie Burggraf, Richterin am Familiengericht in Eutin, und Prof. Dr. Reinhold Schone von der Fachhochschule Münster.

Prof. Dr. Reinhold Schone von der Fachhochschule Münster betonte in seinem Vortrag die dringend notwendige Kooperation aller Netzwerkpartner. Foto: Landkreis Grafschaft Bentheim
Prof. Dr. Reinhold Schone von der Fachhochschule Münster betonte in seinem Vortrag die dringend notwendige Kooperation aller Netzwerkpartner. Foto: Landkreis Grafschaft Bentheim

Prof. Schone machte deutlich, dass die Kooperation aller Hilfssysteme notwendig sei, um Kindeswohlgefährdung bzw. Vernachlässigung entgegen zu wirken. Gleichzeitig demonstrierte er die Schwierigkeiten und Herausforderungen: Die unterschiedlichen Ziele und Aufgaben, Rahmenbedingungen, Handlungsformen, Befugnisse und Grundhaltungen verschiedener Hilfssysteme könnten die notwendige Zusammenarbeit erschweren. Prof. Schone machte daher abschließend die besondere Verantwortung aller Netzwerkpartner für eine dringend erforderliche Kooperation deutlich.

Natalie Burggraf legte in ihrem Vortrag den Fokus auf die Sichtweise der Familiengerichte und Richter. Neben den rechtlichen Grundlagen, auf deren Basis das Familiengericht tätig werden kann, gab sie einen Einblick in das Zusammenwirken von Familiengericht und Jugendamt. Erst wenn ein Zusammenwirken zwischen Eltern und Jugendamt nicht zustande komme, müsse das Familiengericht über Maßnahmen entscheiden. Dies käme nur dann in Frage, wenn eine gegenwärtige Gefahr bestünde und zukünftig mit einer erheblichen Schädigung des Kindes zu rechnen sei.

Die notwendige Kooperation aller Hilfssysteme wurde in beiden Vorträgen deutlich. Klar wurde aber auch, dass mit dem in der Grafschaft installierten „Netzwerk Frühe und Präventive Hilfen“ bereits ein gut funktionierendes Instrument vorhanden ist.

Dabei handelt sich um den Zusammenschluss von Fachkräften und Institutionen, die beruflich mit Kindern, Jugendlichen und Familien in Kontakt stehen: Beratungsstellen, Jugendamt, Jobcenter, Kindertagesstätten, Polizei, Justiz und freien Jugendhilfeträgern, Kreissportbund, Schulen, Frauenschutzhaus, Lebenshilfe und Kinderschutzbund.

Text und Foto: Landkreis Grafschaft Bentheim